EANS-Kapitalmarktinformation
Raiffeisen Bank International AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien - Seite 2
Treuhänderin bestimmte von RZB und RBI zur Verfügung gestellte
Informationen über die finanzielle Lage der RBI nach der
Verschmelzung in Betracht gezogen und hat insbesondere die Tatsache
berücksichtigt, dass die RBI infolge der Verschmelzung der
Gesamtrechtsnachfolger der RZB wird und damit alle Verbindlichkeiten
unter den Schuldverschreibungen und den Trust Deeds übernehmen wird
und daher der wirtschaftliche Wert der "Garantie" und des
"Subordinated Payment Undertaking" nach der Verschmelzung integraler
Bestandteil der RBI sein wird, sodass die Aufhebung der "Garantie"
und des "Subordinated Payment Undertaking" (wie unten beschrieben)
für die Interessen der Schuldverschreibungsinhaber nicht wesentlich
nachteilig sein wird.
Gemäß einem ergänzenden Trust Deed ("Supplemental Trust Deed") und
einem ergänzenden Emissions- und Zahlstellenvertrag ("Supplemental
Agency Agreement") (beide datiert mit 17. März 2017 und abgeschlossen
zwischen, unter anderem, der RBI und der Treuhänderin) sind, mit
Wirkung vom 18. März 2017, alle Verweise auf die RZB und die RZB
Gruppe in den Supplemented Trust Deeds (wie unten definiert), den
Bedingungen("Conditions"), den Schuldverschreibungen, den Emissions-
und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") sowie der sonstigen,
diesbezüglichen Dokumentation als Verweis auf die RBI und RBI Gruppe
zu verstehen und auszulegen. Die "Garantie" ("Deed of Guarantee")
sowie das "Subordinated Payment Undertaking" (beide datiert mit 8.
Oktober 2010) zwischen der RBI und der Treuhänderin sind beendet und
alle Verweise darauf in den Supplemented Trust Deeds, den Bedingungen
("Conditions") und den Schuldverschreibungen sind gelöscht. Des
Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die RBI, als Nachfolger der
RZB, die Funktion einer Zahlstelle ("Paying Agent" - wie im
jeweiligen "Agency Agreement" definiert) in den entsprechenden
Emissions- und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") übernommen
hat.
Diese Mitteilung gilt für die folgenden Treuhandvereinbarungen,
welche in Verbindung mit dem Programm abgeschlossen wurden:
* die Treuhandvereinbarung vom 10. Mai 1999, geändert am 26. Juni
2000, erneut geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "1999
Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "1999
Supplemented Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 26. Juni
2001, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2001 Trust
Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2001 Supplemented
Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 22. Dezember 2006,
geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2006 Trust
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