DGAP-Adhoc
Deutsche Bank legt Emissionsvolumen der Kapitalerhöhung auf 8,0 Milliarden Euro fest - Seite 2
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Christian Streckert
Pressesprecher
Tel. +49 69 910 38079
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e-Mail: christian.streckert@db.com
WICHTIGE HINWEISE
Europäischer Wirtschaftsraum
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Deutschen Bank AG dar. Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die "Prospektrichtlinie") dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland und im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Prospekts. Der Prospekt wird unverzüglich nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf Bezugsrechte oder Aktien sollte allein auf der Grundlage des Prospekts erfolgen, der nach dessen Billigung durch die BaFin auf der Internetseite der Deutschen Bank AG (www.db.com/ir) zur Verfügung gestellt wird. Auf Anfrage sind Prospekte in gedruckter Form bei der Deutschen Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich. In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.
Stabilisierung
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager und kann, auch durch mit ihr verbundene Unternehmen, Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsenkurses bzw. Marktpreises der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen (Stabilisierungsmaßnahmen). Es besteht keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wird nicht garantiert, dass Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bezugsangebots an der Frankfurter Wertpapierbörse und der New York Stock Exchange vorgenommen werden und müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ablauf der Bezugsfrist, d.h. voraussichtlich am 6. Mai 2017, beendet sein (Stabilisierungszeitraum). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsenkurs bzw. Marktpreis der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist.
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Deutschen Bank AG dar. Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die "Prospektrichtlinie") dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland und im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Prospekts. Der Prospekt wird unverzüglich nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf Bezugsrechte oder Aktien sollte allein auf der Grundlage des Prospekts erfolgen, der nach dessen Billigung durch die BaFin auf der Internetseite der Deutschen Bank AG (www.db.com/ir) zur Verfügung gestellt wird. Auf Anfrage sind Prospekte in gedruckter Form bei der Deutschen Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich. In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.
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Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien handelt Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager und kann, auch durch mit ihr verbundene Unternehmen, Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsenkurses bzw. Marktpreises der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen (Stabilisierungsmaßnahmen). Es besteht keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wird nicht garantiert, dass Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bezugsangebots an der Frankfurter Wertpapierbörse und der New York Stock Exchange vorgenommen werden und müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ablauf der Bezugsfrist, d.h. voraussichtlich am 6. Mai 2017, beendet sein (Stabilisierungszeitraum). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsenkurs bzw. Marktpreis der Aktien der Deutsche Bank Aktiengesellschaft führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist.
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