DGAP-Adhoc
_wige MEDIA AG: wige MEDIA AG beschließt Kapitalerhöhung
DGAP-Ad-hoc: _wige MEDIA AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Korrektur der Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 MAR vom 21. März 2017, 18.29 Uhr (dgap-Veröffentlichung um 19.20 Uhr CET/CEST) |
Nachfolgend noch einmal die Meldung in der korrekten Fassung:
_wige MEDIA AG beschließt Kapitalerhöhung
- Bruttoemissionserlös von bis zu ca. EUR 4,02 Mio. geplant
- Mittelverwendung zur Investition in sporttotal.tv vorgesehen
Köln, 21. März 2017. Der Vorstand der _wige MEDIA AG, Köln, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre aus genehmigtem Kapital beschlossen. Das Grundkapital soll um bis zu EUR 1.608.288,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 1.608.288 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhöht werden (die "Neuen Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnbezugsberechtigt. Der Bezugspreis wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf EUR 2,50 je Neuer Aktie festgelegt (der "Bezugspreis").
Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis im Bezugsverhältnis von 11:1 (d.h. elf alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie aus der Kapitalerhöhung) angeboten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, wird für einen Spitzenbetrag das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Zur Zeichnung wurde die DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, die die Kapitalerhöhung als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner begleitet, zugelassen mit der Verpflichtung, die Neuen Aktien den Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts nach Maßgabe des Bezugsangebots zum Bezug anzubieten.