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    EANS-Hauptversammlung  252  0 Kommentare AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    114 AktG sowie die gegenständliche Einladung abrufbar.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen,
    können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
    nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
    beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens
    drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das
    Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
    der Hauptversammlung, somit spätestens am 29.03.2017, zugehen.

    Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
    erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
    Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung
    übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
    Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
    einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats
    auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
    Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor
    der Hauptversammlung, somit spätestens am 07.04.2017 zugehen. Sofern
    Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat
    jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen
    Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
    Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
    könnten.

    Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in
    der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
    bedürfen.

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
    über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
    sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
    geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
    Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss
    einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
    oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
    werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
    Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Um einen - im Sinne aller Aktionäre liegenden - zügigen und
    sachgerechten Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen, bitten wir
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    EANS-Hauptversammlung AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Einladung zur 6. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG (FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3) Wir laden unsere …