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    DGAP-WpÜG  639  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0006102007

    Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft; Bieter: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines

    freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m.

    §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin:

    BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft

    Sendlinger Straße 10

    80331 München

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232184

    Zielgesellschaft:

    BHS tabletop Aktiengesellschaft

    Ludwigsmühle 1

    95100 Selb

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 98

    ISIN: DE0006102007 | WKN: 610200

    Angaben der Bieterin:

    Die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft (die 'Bieterin') hat heute

    entschieden, den Aktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft im Wege

    eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den

    Inhaber lautenden Stückaktien der BHS tabletop Aktiengesellschaft (die

    'BHS-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 14,20 je

    BHS-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

    Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des

    Übernahmeangebots werden im Internet unter http://www.bhs-angebot.de

    veröffentlicht.

    Weitere Informationen:

    Die Bieterin hat am 24. März 2017 einen Aktienkaufvertrag mit den

    Mehrheitsaktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft, der Münchener

    Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, der Deutsche

    Bank Aktiengesellschaft und der proHeq GmbH, sowie weitere

    Aktienkaufverträge mit Aktionären zum Erwerb von insgesamt 2,936,580 auf

    den Inhaber lautenden Stückaktien (entsprechend 86,05% des Grundkapitals

    und der Stimmrechte) der BHS tabletop Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der

    Vollzug der oben genannten Aktienkaufverträge steht unter der Bedingung der

    fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden.

    Das Angebot erfolgt ausschließlich zu den noch in der Angebotsunterlage

    mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen.

    Sämtliche Anteile an der Bieterin werden durch die Serafin 13. Verwaltungs

    GmbH gehalten.

    Wichtige Hinweise:

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein

    Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

    Verkauf von BHS-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots

    sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach

    Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

    mitgeteilt.

    Investoren und Aktionären der BHS tabletop AG wird dringend empfohlen, die

    Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

    Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

    worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird

    ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um

    eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des

    Übernahmeangebots zu erhalten.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

    (WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

    Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

    von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    (WpÜG-Angebotsverordnung), erfolgen. Eine Durchführung des

    Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen

    der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. Folglich werden keine

    sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

    des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

    veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der BHS tabletop

    Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf

    Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als

    der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

    Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

    Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

    Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

    gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in

    irgendeiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

    mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

    die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

    Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

    anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

    Bestimmungen informieren und diese befolgen.

    München, 24. März 2017

    BHS Verwaltungs AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin,

    Düsseldorf und München; Freiverkehr in Stuttgart





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