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    ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank:

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    DGAP-News: ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank / Schlagwort(e): Sonstiges

    ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank:

    29.03.2017 / 12:53

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6

    der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über

    Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

    NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER

    INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,

    KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER

    MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST

    Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6

    der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über

    Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und zur Aufhebung der

    Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der

    Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß

    Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

    vom 8. März 2016.

    Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank ("ICF BANK" oder

    "Stabilisierungsmanager")

    hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der IBU-tec advanced materials AG

    (die "Gesellschaft"), Weimar, die Funktion des Stabilisierungsmanagers

    übernommen und wird vom 30. März 2017 bis maximal 28. April 2017 (jeweils

    einschließlich) (der "Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die

    voraussichtlich am 30. März 2017 zum Handel im nicht regulierten Markt der

    Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) einzubeziehenden Aktien der

    Gesellschaft (ISIN: DE000A0XYHT5; WKN: A0XYHT) berechtigt sein, in dem gemäß

    Artikel 5 Abs. 4 der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen

    und für Rechnung der ICF BANK Mehrzuteilungen vorzunehmen oder

    Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die "Stabilisierungsmaßnahmen").

    Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder

    Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des

    Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter Verkaufsdruck

    geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger verursachten

    Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete Marktverhältnisse

    aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der

    Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als es ohne solche

    Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein

    Börsenkurs oder Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer

    ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden

    Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der Stabilisierungsmanager

    kann Stabilisierungsmaßnahmen am nicht regulierten Markt der Frankfurter

    Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu

    Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht zugesichert

    werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden.

    Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können

    jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.

    Für mögliche Stabilisierungsmaßnahmen wurden Anlegern im Rahmen des Angebots

    zusätzlich zu dem ursprünglichen Angebot an Aktien der Gesellschaft 150.000

    zusätzliche Aktien zugeteilt (die "Mehrzuteilung"). Im Zusammenhang mit der

    Mehrzuteilung wurden dem Stabilisierungsmanager 150.000 Aktien aus dem

    Bestand eines verkaufenden Aktionärs in Form eines kostenlosen

    Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien beträgt

    14,15% des ursprünglichen Angebots.

    Der verkaufende Aktionär hat dem Stabilisierungsmanager in diesem

    Zusammenhang, ausschließlich um etwaige Mehrzuteilungen abzudecken, eine

    Option zum Erwerb von bis zu 150.000 Greenshoe-Aktien aus dem Bestand des

    verkaufenden Aktionärs (die "Greenshoe-Aktien") zum Angebotspreis abzüglich

    der vereinbarten Provision eingeräumt, um auf diese Weise die Verpflichtung

    zur Rückübertragung aus dem Wertpapierdarlehen zu erfüllen (die

    "Greenshoe-Option").

    Die Greenshoe-Option kann durch den Stabilisierungsmanager ausgeführt

    werden. Die Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach Aufnahme des

    Börsenhandels der Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem Aktien im Wege

    der Mehrzuteilung platziert wurden, vorgenommen werden.

    Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der

    Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten

    sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten

    Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen.

    Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in

    angemessener Weise bekannt gegeben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen

    wurden oder nicht, zu welchem Termin mit den Stabilisierungsmaßnahmen

    begonnen wurde und zu welchem Termin die letzte Stabilisierungsmaßnahme

    erfolgte, die Preisspanne innerhalb derer Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen

    wurden (für jedes Datum, an dem eine Stabilisierungsmaßnahme ergriffen

    wurde) und der Handelsplatz, an dem etwaige Stabilisierungsmaßnahmen

    erfolgten.

    ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank

    Disclaimer

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

    Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot

    erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten und von der

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten

    Wertpapierprospekts. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den

    gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Eine

    Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der

    Emittentin sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.

    Der Wertpapierprospekt vom 20. März 2017 ist im Internet auf der Website der

    Emittentin http://www.ibu-tec.de/investor-relations.html und zu den üblichen

    Geschäftszeiten bei der Emittentin (Hainweg 9-11, 99425 Weimar) kostenfrei

    erhältlich.

    Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe

    oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

    Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

    Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und

    darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of

    1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an

    Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten

    von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung

    stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch

    ist sie Teil einer solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die

    Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities

    Acts registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit

    vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Acts in

    derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund

    einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die

    Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder

    teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein

    öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

    Zu den Wertpapieren, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, wurde und

    wird im Vereinigten Königreich kein Prospekt veröffentlicht. Infolgedessen

    richtet sich diese Veröffentlichung nur an qualifizierte Anleger und darf

    nur an qualifizierte Anleger verteilt werden. Qualifizierte Anleger sind

    solche, (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i. S. v.

    Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

    Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende

    Gesellschaften i. S. v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder

    (iii) die anderen Personen entsprechen, an die das Dokument rechtmäßig

    übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante

    Personen" bezeichnet). Weiterhin richtet sich diese Veröffentlichung nur an

    diejenigen Personen in anderen Mitgliedsländern des EWR als Deutschland, die

    "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie

    (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ("qualifizierte Anleger")

    sind. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser

    Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird nur getätigt mit (i)

    Relevanten Personen im Vereinigten Königreich und (ii) qualifizierten

    Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als Deutschland. Alle anderen

    Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb eines anderen Mitgliedslandes

    des EWR als Deutschland erhalten, sollten sich nicht auf diese

    Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln.

    Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in Kanada,

    Japan oder Australien.

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    29.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    559593 29.03.2017

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