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ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank: (deutsch)
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DGAP-News: ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank / Schlagwort(e): Sonstiges
ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank:
29.03.2017 / 12:53
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lesen Sie auch
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')
NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER
INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER
MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und zur Aufhebung der
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß
Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016.
Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank ("ICF BANK" oder
"Stabilisierungsmanager")
hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der IBU-tec advanced materials AG
(die "Gesellschaft"), Weimar, die Funktion des Stabilisierungsmanagers
übernommen und wird vom 30. März 2017 bis maximal 28. April 2017 (jeweils
einschließlich) (der "Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die
voraussichtlich am 30. März 2017 zum Handel im nicht regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) einzubeziehenden Aktien der
Gesellschaft (ISIN: DE000A0XYHT5; WKN: A0XYHT) berechtigt sein, in dem gemäß
Artikel 5 Abs. 4 der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen
und für Rechnung der ICF BANK Mehrzuteilungen vorzunehmen oder
Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die "Stabilisierungsmaßnahmen").
Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder
Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter Verkaufsdruck
geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger verursachten
Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete Marktverhältnisse
aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der
Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als es ohne solche
Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein
Börsenkurs oder Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer
ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden
Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der Stabilisierungsmanager
kann Stabilisierungsmaßnahmen am nicht regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu
Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht zugesichert
werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können
jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.
Für mögliche Stabilisierungsmaßnahmen wurden Anlegern im Rahmen des Angebots
zusätzlich zu dem ursprünglichen Angebot an Aktien der Gesellschaft 150.000
zusätzliche Aktien zugeteilt (die "Mehrzuteilung"). Im Zusammenhang mit der
Mehrzuteilung wurden dem Stabilisierungsmanager 150.000 Aktien aus dem
Bestand eines verkaufenden Aktionärs in Form eines kostenlosen
Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien beträgt
14,15% des ursprünglichen Angebots.
Der verkaufende Aktionär hat dem Stabilisierungsmanager in diesem
Zusammenhang, ausschließlich um etwaige Mehrzuteilungen abzudecken, eine
Option zum Erwerb von bis zu 150.000 Greenshoe-Aktien aus dem Bestand des
verkaufenden Aktionärs (die "Greenshoe-Aktien") zum Angebotspreis abzüglich
der vereinbarten Provision eingeräumt, um auf diese Weise die Verpflichtung
zur Rückübertragung aus dem Wertpapierdarlehen zu erfüllen (die
"Greenshoe-Option").
Die Greenshoe-Option kann durch den Stabilisierungsmanager ausgeführt
werden. Die Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach Aufnahme des
Börsenhandels der Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem Aktien im Wege
der Mehrzuteilung platziert wurden, vorgenommen werden.
Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der
Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten
sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten
Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen.
Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in
angemessener Weise bekannt gegeben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
wurden oder nicht, zu welchem Termin mit den Stabilisierungsmaßnahmen
begonnen wurde und zu welchem Termin die letzte Stabilisierungsmaßnahme
erfolgte, die Preisspanne innerhalb derer Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
wurden (für jedes Datum, an dem eine Stabilisierungsmaßnahme ergriffen
wurde) und der Handelsplatz, an dem etwaige Stabilisierungsmaßnahmen
erfolgten.
ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
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Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot
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gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der
Emittentin sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Wertpapierprospekt vom 20. März 2017 ist im Internet auf der Website der
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Geschäftszeiten bei der Emittentin (Hainweg 9-11, 99425 Weimar) kostenfrei
erhältlich.
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oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
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ist sie Teil einer solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die
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Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende
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