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    Gebäudeenergiegesetz  1109  0 Kommentare Neues Gesetz zum Energiesparen in Gebäuden gescheitert

    BERLIN (dpa-AFX) - Die geplanten neuen Vorgaben zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden sind nach einer Blockade der Union vom Tisch. Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach nach der gescheiterten Einigung auch der Spitzen der schwarz-roten Koalition am Donnerstag in Berlin von einem Armutszeugnis.

    Mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz sollten ab 2019 Standards zum Energiesparen für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden der öffentlichen Hand festgelegt werden. Neue energetische Anforderungen für den privaten Neubau und den Bestand sah der Gesetzentwurf nicht vor. Der sogenannte Niedrigst-Energiegebäudestandard sollte jedoch für den übrigen Neubau in einer späteren Novelle definiert und spätestens 2021 eingeführt werden.

    Die Unionsfraktion hatte zuvor moniert, die Gesetzespläne liefen dem Ziel des bezahlbaren Bauens und Wohnens zuwider. Ein neuer Niedrigst-Energiestandard könne unwirtschaftlich sein. Zudem sei nicht sicher, ob die erreichbaren Treibhausgas-Einsparungen den entstehenden Aufwand rechtfertigten.

    Hendricks hielt dem entgegen, "mit dem Gesetz hätten wir bezahlbares Bauen und Klimaschutz im Gebäudebereich miteinander in Einklang gebracht und die Vorbildfunktion des Bundes unterstrichen". Es hätte auch den Kommunen die dringend nötige Planungssicherheit für den Bau energieeffizienter Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden gegeben.

    "Für private Bauherren hätte sich nichts geändert, und es wäre auch keine Vorfestlegung auf einen Niedrigst-Energiestandard für private Gebäude gewesen, den die nächste Regierung bis 2021 festlegen muss", betonte Hendricks zugleich. Das Bauen wäre durch die Zusammenlegung von drei verschiedenen Regelwerken vereinfacht worden. Die Blockadepolitik der Unionsfraktion sei auch für die Bauwirtschaft fatal, die jetzt unnötig lange in Ungewissheit gelassen werde./sl/ted/DP/fbr





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