checkAd

     192  0 Kommentare Ein guter Tag für den Spieler- und Verbraucherschutz / Landgericht Bielefeld bestätigt Gauselmann Gruppe in Sachen Spieler- und Verbraucherschutz

    Bielefeld/Espelkamp (ots) - Das Landgericht Bielefeld hat heute
    entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der
    Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren
    auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche
    Grundlage gibt. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 7.
    März 2017. Die Gauselmann Gruppe ist seit langem von der Wichtigkeit
    von Spielersperren überzeugt, lehnt aber die vom Fachverband
    Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter anderem wegen
    schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die
    Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab. Zu Recht, wie das Landgericht
    Bielefeld heute bestätigte. Die Klage des Fachverbandes
    Glücksspielsucht wurde als unbegründet abgewiesen. Die Gauselmann
    Gruppe wird ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes
    Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale
    prüft, jetzt auch flächendeckend auf freiwilliger Basis in
    Nordrhein-Westfalen zügig einsetzen.

    "Heute hat das Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigt und
    das Ansinnen des Fachverbandes Glücksspielsucht (fags)
    zurückgewiesen. Damit können wir nun in Zukunft eine bessere,
    einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen
    gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren
    Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen", kommentiert Mario
    Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann
    Gruppe, das heute ergangene Urteil des Landgerichts Bielefeld.

    Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setzt die
    Gauselmann Gruppe in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf
    innovative Technik - wie auf Flughäfen -, die auch
    datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich ist. Mit dem
    Face-Check-System kann mittels Gesichtserkennung geprüft werden,
    welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden kann
    und welchem er verwehrt wird. Face-Check ist dabei bisherigen
    Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und
    Datenschutz überlegen.

    Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen
    möchten, werden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das
    System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen
    Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das
    Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle
    durchgeführt wird.

    "Dass unser System in der Praxis funktioniert, zeigt sich in
    Baden-Württemberg, dort haben wir aufgrund der aktuellen Gesetzgebung
    alle unsere 18 Casino Merkur-Spielotheken bereits im vergangenen Jahr
    mit dem Face-Check-System ausgerüstet. Und das System läuft
    hervorragend", so Mario Hoffmeister. "In Nordrhein-Westfalen werden
    wir auf freiwilliger Basis alle unsere 76 Spielotheken zügig mit dem
    Face-Check-System ausrüsten." Einzelne Spielstätten, etwa in
    Espelkamp, sind bereits mit Face-Check ausgestattet. Hier wäre es
    wünschenswert, wenn die Bundesländer die gesetzgeberischen Grundlagen
    für die bundesweite Einführung eines solchen biometrischen Systems
    schaffen würden. Das würde, im Gegensatz zu Abstandsgeboten und dem
    Verbot von sogenannten Mehrfachkonzessionen, ein echter Schritt in
    Richtung mehr Spieler- und Verbraucherschutz sein.

    Zusammen mit weiteren Präventionsmaßnahmen, wie z. B. der
    Spielerschutz-Kommission oder den regelmäßigen Personalschulungen,
    ist die Gauselmann Gruppe Vorreiter in Sachen Verbraucher-, Spieler-
    und Jugendschutz. Auch wenn sich die Zahl der pathologischen Spieler
    in Deutschland seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau (0,19%
    - 0,56% der erwachsenen Bevölkerung) befindet, wie die Bundeszentrale
    für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) festgestellt hat, arbeitet die
    Gauselmann Gruppe permanent an einer weiteren Verbesserung des
    Verbraucher- und Jugendschutzes. (Neue BZgA-Daten: Glücksspiel in
    Deutschland weiter rückläufig - Suchtproblematik auf niedrigem
    Niveau:
    http://www.bzga.de/presse/pressearchiv/?jahr=2016&nummer=1045)

    Dass die Maßnahmen und die Ansprache von problematischen
    Spielgästen tatsächlich erfolgreich sind, zeigt sich vor allem an der
    gestiegenen Nachfrage von Beratungsangeboten, zeigt dies doch, dass
    sich immer mehr Menschen bewusst mit ihrem Spielverhalten
    auseinandersetzen. "Ein insgesamt niedriges Niveau bei pathologischen
    Spielern und die erfolgreiche Präventionsarbeit unserer Branche, die
    diese Spielgäste in das Hilfesystem leitet, ist eine
    Erfolgsgeschichte auf die man stolz sein kann", meint Mario
    Hoffmeister.

    OTS: Gauselmann Gruppe
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/13139
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_13139.rss2

    Pressekontakt:
    Bei Rückfragen:
    Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
    Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
    E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
    Mobil: 0171 / 9745712
    Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Ein guter Tag für den Spieler- und Verbraucherschutz / Landgericht Bielefeld bestätigt Gauselmann Gruppe in Sachen Spieler- und Verbraucherschutz Das Landgericht Bielefeld hat heute entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer