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     643  0 Kommentare VW Skandal Urteil - Gericht verurteilt erstmals gleichzeitig VW aus sittenwidriger Schädigung und Händler aus Vertrag

    Lahr (ots) - Erstmals sind im VW Skandal die Volkswagen AG und ein
    Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden, ein manipuliertes
    Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eine
    Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe,
    Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) hat die
    Volkswagen AG in einem von der im Abgasskandal führenden Kanzlei Dr.
    Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen
    vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum
    Schadensersatz verurteilt. Daneben hat das Landgericht Karlsruhe auch
    den Händler aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag dazu
    verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger kann sich nunmehr
    aussuchen, von wem er sein Geld zurückholt.

    Der Kläger erwarb bei einem VW Händler im Jahre 2012 einen VW
    Passat Variant Bluemotion 2,0l TDI. Nachdem er erkannte, dass er sein
    Fahrzeug mit dem Motor EA189 ausgestattet ist, wandte er sich an
    seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Februar 2016 erklärte die Kanzlei
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Kläger den
    Rücktritt vom Vertrag und verlangte hilfsweise die Nachbesserung bis
    Ende März. Nachdem der Händler die Rücknahme ablehnte, erhob der
    Kläger Klage vor dem Landgericht Karlsruhe und zwar gegen den Händler
    und gegen die Volkswagen AG.

    In seinem Urteil vom 22.03.2017 gab das Landgericht Karlsruhe der
    Klage im Wesentlichen statt. Es verurteilte sowohl die Volkswagen AG
    als auch den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs, abzüglich einer
    Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung wurde auf der Basis
    einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km berechnet.

    Das Besondere an diesem Urteil ist, dass bundesweit -soweit
    ersichtlich- erstmals ein Gericht in einem Verfahren den Händler und
    die Volkswagen AG gleichzeitig zur Rücknahme eines manipulierten
    Fahrzeugs verurteilt hat.

    Das Landgericht Karlsruhe begründet seine Entscheidung gegen die
    Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung wie folgt:

    "Der Einbau der Software zur unterschiedlichen Steuerung der
    Abgasanlage im Prüf- und Echtbetrieb bedingt - wie ausgeführt - einen
    Mangel des Fahrzeugs. Die Lieferung bewusste Lieferung eines
    mangelhaften Fahrzeugs ist eine sittenwidrige Schädigung. (...) Die
    Installation der Software erfolgte mit dem Ziel die Käufer zu
    täuschen und durch den Absatz der Fahrzeuge Gewinn zu
    erwirtschaften. Diese Form des Gewinnstrebens begründet die besondere
    Verwerflichkeit.

    Die Beklagte Zift. 2 haftet auch, da die Schädigung auf die
    Billigung des Einbaus der Software durch die verfassungsmäßig
    berufenen Vertreter (dazu Bundesgerichtshof, Teilversäumnis- und
    Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 -) zurückzuführen ist. Der
    Kläger hat vorgetragen, dass die Führungsebene der Beklagten bis hin
    zum Vorstand von dem Einsatz der rechtswidrigem Software Kenntnis
    hatte. Dem ist die Beklagte Zift. 2 nicht hinreichend
    entgegengetreten. Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung
    des Landgericht Hildesheim (Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16 -) an,
    nach der die Beklagte Zift. 2 im Rahmen ihrer sekundären
    Darlegungslast darzutun hat, wann welche Mitarbeiter den Einsatz der
    Software beschlossen haben und wann der Vorstand hierüber informiert
    wurde, an. Hinreichenden Vortrag zu dieser - in der mündlichen
    Verhandlung erörterten - Frage hat die Beklagte nicht vorgebracht."

    Damit folgt das Landgericht Karlsruhe der Auffassung der Kanzlei
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass die Volkswagen
    AG für den entstandenen Schaden haften muss, weil deren Verhalten
    sittenwidrig war.

    Daneben wurde auch der Händler zur Rücknahme verurteilt. Nach
    Ansicht des Landgerichts Karlsruhe ist der Rücktritt des Klägers
    wirksam. Das Auto ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft, die
    Fristsetzung von über einem Monat sei ausreichend und außerdem sei
    der Mangel nicht unerheblich. Deshalb konnte der Kläger von dem
    Kaufvertrag zurückgetreten.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend
    geführt hat teilt mit:" Es ist wohl das erste Verfahren bundesweit,
    in denen ein Händler und die Volkswagen AG direkt verurteilt wurden,
    ein Fahrzeug, welches vom diese Skandal betroffen ist,
    zurückzunehmen. Damit ist ein weiterer Meilenstein in der
    Rechtsprechung erreicht. In den letzten beiden Wochen sind gegen
    Händler und gegen VW zahlreiche Urteile ergangen, die Rechtsprechung
    zeigt es sich immer verbraucherfreundlicher. Jetzt ist es an der Zeit
    für die Geschädigten, sich gegen das Verhalten der Volkswagen AG zur
    Wehr zu setzen. "

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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