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    SeniVita Sozial gGmbH  1707  0 Kommentare Weniger Zinsen für Genussschein in 2017 – Kurswert fällt auf 65 Prozent


    Kursrutch des SeniVita-Genusscheins – an der Frankfurter Börse fällt der Kurswert des Genussscheins (A1XFUZ) von 81 Prozent am Donnerstag auf 65 Prozent am Freitagnachmittag (Stand: 07.04.2017, 15h). Ausgelöst wird der Kursrutsch durch eine von SeniVita gemeldeten Reduzierung der anstehenden Zinszahlung auf die emittierten Genussscheine und Genussrechte. Dies hatte die die Gesellschaft in einer Adhoc-Mitteilung (weiter unten im Text) am späten Donnerstagabend mitgeteilt.
    Demnach sei die vollständige Zinszahlung von 2,0 Millionen Euro aufgrund einer „Anpassung der Liquiditätsplanung durch veränderte Abrechnungsmodalitäten sowie der teilweisen einzelvertraglichen Umsetzung des TvöD in einzelnen Einrichtungen der Gesellschaft“ derzeit nicht möglich, weil sie zu einer schwierigen Liquiditätslage führen würde.

    Reduzierung der Grundvergütung

    Bei der Zinsreduzierung handelt es nicht nur um das Ausbleiben der gewinnabhängigen Bonuszahlung von 1,0 Prozent, sondern um eine Reduzierung der Grundvergütung (7,0 Prozent p.a.). Wie hoch diese Reduzierung sein wird, sei gegenwärtig noch Gegenstand der Prüfung, so ein SeniVita-Sprecher zur Anleihen Finder Redaktion. Sobald die Voraussetzungen (siehe Adhoc-Mitteilung) wieder gegeben seien, solle die Differenz an die Anleger nachbezahlt werden.
    INFO: Die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH hat im vergangenen Jahr einen Verlust von 0,5 Millionen Euro erwirtschaftet, konnte dabei aber die operative Ergebniszahlen verbessern. 2017 soll wieder ein leichter Gewinn erzielt werden, der 2018 deutlich ansteigen soll, berichtet das Unternehmen.

    GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein (WKN: A1XFUZ) wird normalerweise jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Bislang erhielten die Investoren stets die volle Verzinzung in Höhe von 8,00 Prozent. Das maximale Gesamtvolumen beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019.

    Lesen Sie hier die Adhoc-Mitteilung vom gestriegen Abend im Wortlaut:

    Adhoc-Mitteilung (vom 06.04.2017)

    Operatives Ergebnis (EBITDA und EBIT) deutlich gesteigert

    – Jahresfehlbetrag von 0,5 Mio. Euro

    Sanierungsplan für defizitäre Tochtergesellschaft SSC in der Umsetzung

    „Anlässlich der Arbeiten am Jahresabschluss der SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH für 2016 und der Anpassung der Liquiditätsplanung an die durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz zum Jahreswechsel veränderten Abrechnungsmodalitäten und der teilweisen einzelvertraglichen Umsetzung des TvöD in einzelnen Einrichtungen der Gesellschaft hat sich ergeben, dass die Zinszahlung auf die emittierten Genussscheine und Genussrechte von 2 Mio. Euro nicht vollständig möglich ist bzw. zum planmäßigen Zeitpunkt zu einer schwierigen Liquiditätslage führen würde.

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