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    DGAP-News  261  0 Kommentare Pfeiffer Vacuum Technology AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat - Seite 2



    Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angemessenheit der Angebotsgegenleistung aus finanzieller Sicht eingehend geprüft und halten diese für nicht angemessen. Diese Position wird durch Bewertungsgutachten, die sogenannten Inadequacy Opinions, der Banken UBS Europe SE und Commerzbank Bank AG gestützt. Beide Banken kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der von der Busch-Gruppe gebotene Angebotspreis in Höhe von 110,00 EUR je Pfeiffer Vacuum-Aktie aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist.



    Vorstand und Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum halten die Aussagen der Busch-Gruppe für nicht überzeugend, wonach die mit der Gegenleistung verbundene gebotene Prämie attraktiv für die Aktionäre von Pfeiffer Vacuum sei. Der von der Busch-Gruppe angeführte Durchschnittskurs vor der Ankündigung des ersten gescheiterten Angebots am 24. Januar 2017 war nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat allenfalls für dieses erste Angebot relevant. Der Durchschnittskurs sollte jedoch nicht als Begründung für die Attraktivität der Prämie des aktuellen Angebots herangezogen werden. Die insgesamt deutlich positive Kursentwicklung von Pfeiffer Vacuum vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des vorliegenden zweiten Angebots am 29. März 2017 war nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht mehr wesentlich von dem ersten Angebot beeinflusst. Des Weiteren bedeutet die angebotene Gegenleistung einen Abschlag in Höhe von 8,30 Prozent gegenüber dem Aktienkurs von Pfeiffer Vacuum vom 11. April 2017, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der zweiten Angebotsunterlage durch die Busch-Gruppe. Der Schlusskurs der Pfeiffer-Vacuum-Aktie lautete damals 119,95 EUR. Es ist ferner davon auszugehen, dass der Angebotspreis mögliche Synergien und die zu erwartenden erheblichen finanziellen Vorteile für die Busch-Gruppe, die sich aus einer Zusammenarbeit zwischen Pfeiffer Vacuum und der Busch-Gruppe ergeben könnten, zum Nachteil der übrigen Aktionäre nicht berücksichtigt.



    Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen der Busch-Gruppe in der Angebotsunterlage, wonach sie auch über den Aufsichtsratsvorsitz die Kontrolle von Pfeiffer Vacuum anstreben, kritisch zu bewerten. Angesichts eines aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht angemessenen Angebotspreises für die übrigen Aktionäre ist diese Kontrollübernahme nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und wichtiger Grund, das Angebot nicht zu befürworten. Aus dem gleichen Grund ist eine hohe Präsenz bei der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 zur Wahrung der Aktionärsrechte erforderlich.

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    DGAP-News Pfeiffer Vacuum Technology AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat - Seite 2 DGAP-News: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Pfeiffer Vacuum Technology AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat 24.04.2017 / 07:58 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …