– Die Frist für die Anmeldung zur Versammlung war falsch berechnet.
– Die Frist für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger war verpasst.
– Die Frist für die Anmeldung zur Versammlung war falsch berechnet.
– Die Frist für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger war verpasst.
– Die Frist für die Veröffentlichung auf der eigenen Homepage war verpasst.
Jeder einzelne der drei Fehler führt dazu, dass die Beschlüsse zumindest anfechtbar sind, oft auch nichtig.
Dazu kommen weitere Schönheitsfehler, die ich nicht mehr dargestellt habe, weil ich noch Schokoladeneier kaufen musste:
– Die Einladung ist von keiner vertretungsberechtigten Person unterzeichnet.
– Die Einladung wurde nicht nur zu spät sondern auch auf der falschen Site veröffentlicht.
In der Osterwoche: Rödl verschanzt sich und wirft Kritikern Parteilichkeit vor. Allgemeines Kopfschütteln in der Branche: Fehler machen wir alle. Aber Fehler machen und dann pampig werden, das geht nicht.
Heute auf einmal teilt der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds mit, dass die Gläubigerversammlung zur Informationsveranstaltung umgeschafft wird.
Ein Fonds, der ein ordentliches Paket der Anleihe hält, informiert die Mitgläubiger. Schön. Und wer noch?
– Homepage der Gewa: Nix.
– Homepage von Rödl: Fehlanzeige.
– Elektronischer Bundesanzeiger: Nüscht.
Nun ja.
Auf der Homepage von Rödl liest man:
„Für uns ist die Treuhandarbeit mehr als nur ein Job. Serviceleistungen rund um die Kapitalanlage sehen wir als Passion.“
So ähnlich geht es mir mit Tischtennis. Ich spiele furchtbar gern und mit großer Leidenschaft, bin aber leider völlig unbegabt.
Tibet Neusel
Schirp
Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG
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Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018
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