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     492  0 Kommentare ZVA kritisiert Ineffizienz gesetzlicher Neuregelungen (FOTO) - Seite 2


    Vorteil, erläutert ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Als Fachleute
    für gutes Sehen können Augenoptiker mit ihren Kernkompetenzen und
    zahlreichen Services punkten. Nicht umsonst verfügen sie über eine
    fundierte Ausbildung und hohe Beratungskompetenz. Viele Augenoptiker
    nutzen Spezialisierungsangebote, um sich zu profilieren - zum
    Beispiel mit Sportoptik, Vergrößernden Sehhilfen oder Kontaktlinsen.
    Augenoptiker mit der Zusatzqualifikation als Optometrist können
    darüber hinaus spezielle Screenings durchführen und weitere Services
    anbieten." Dass die viele Betriebe vermehrt auf diese Konzepte
    setzen, bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des ZVA: Gut 69 Prozent
    der mittelständischen Innungsbetriebe möchten demnach ihr
    Dienstleistungsportfolio allgemein ausbauen, 54 Prozent setzen auf
    ein verstärktes Angebot an optometrischen Dienstleistungen.

    "Optiker-Qualität" nicht im Internet möglich

    Dass es Augenoptiker-Qualität nur vom stationären Augenoptiker
    geben kann, hat auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes
    (BGH) unlängst noch einmal bestätigt: Online-Anbietern von Brillen
    ist es demnach künftig untersagt, für diese mit der Aussage "in
    Optiker-Qualität" zu werben. Der ZVA hatte bereits zuvor gerichtlich
    durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem
    Warnhinweis versehen werden müssen, da sie im Straßenverkehr nur
    eingeschränkt nutzbar sind. Gerade bei Gleitsichtbrillen fehlen
    online zur korrekten Fertigung wichtige Parameter, die nur in
    direktem Kundenkontakt vom Fachmann ermittelt werden können.

    Neues Gesetz sorgt für Unklarheiten

    Ein anderes Thema, das die Branche aktuell bewegt, ist das neue
    Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG). Das am 11.
    April in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass erwachsene
    Fehlsichtige mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs
    Dioptrien bzw. einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
    wieder Brillengläser zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
    erhalten. Das neue Gesetz bringt jedoch zahlreiche Unklarheiten zur
    konkreten Umsetzung mit sich. So bedarf die veraltete Produktgruppe
    des Hilfsmittelverzeichnisses, in der die Festbeträge für Sehhilfen
    festgelegt sind, einer dringenden Überarbeitung. Der ZVA bemüht sich
    daher, zu einer praktikablen Lösung zu finden. Außerdem hat der
    Verband ein Positionspapier (http://www.zva.de/Positionspapiere/hhvg)
    herausgegeben, das sich unter anderem mit der irreführenden
    Formulierung einer notwendigen (ärztlichen) Verordnung befasst. Dazu
    ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Hiermit würden Berufspraktiken
    beschnitten, die längst etabliert sind und auch von den Verbrauchern
    überaus geschätzt werden. Wenn zudem jeder gesetzlich Versicherte,
    der die Voraussetzungen erfüllt, erst zum Augenarzt muss, um ein
    Brillenrezept zu erhalten, so führt das zu noch längeren Wartezeiten
    in den Praxen und höheren Kosten für die Krankenkassen." Der ZVA
    bemängelt aus diesem Grund die Ineffizienz des Gesetzes.

    OTS: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen - ZVA
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    Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
    Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
    Lars Wandke
    Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf,
    Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
    www.zva.de, presse@zva.de
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