ZVA kritisiert Ineffizienz gesetzlicher Neuregelungen (FOTO) - Seite 2
Vorteil, erläutert ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Als Fachleute
für gutes Sehen können Augenoptiker mit ihren Kernkompetenzen und
zahlreichen Services punkten. Nicht umsonst verfügen sie über eine
fundierte Ausbildung und hohe Beratungskompetenz. Viele Augenoptiker
nutzen Spezialisierungsangebote, um sich zu profilieren - zum
Beispiel mit Sportoptik, Vergrößernden Sehhilfen oder Kontaktlinsen.
Augenoptiker mit der Zusatzqualifikation als Optometrist können
darüber hinaus spezielle Screenings durchführen und weitere Services
anbieten." Dass die viele Betriebe vermehrt auf diese Konzepte
setzen, bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des ZVA: Gut 69 Prozent
der mittelständischen Innungsbetriebe möchten demnach ihr
Dienstleistungsportfolio allgemein ausbauen, 54 Prozent setzen auf
ein verstärktes Angebot an optometrischen Dienstleistungen.
"Optiker-Qualität" nicht im Internet möglich
Dass es Augenoptiker-Qualität nur vom stationären Augenoptiker
geben kann, hat auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) unlängst noch einmal bestätigt: Online-Anbietern von Brillen
ist es demnach künftig untersagt, für diese mit der Aussage "in
Optiker-Qualität" zu werben. Der ZVA hatte bereits zuvor gerichtlich
durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem
Warnhinweis versehen werden müssen, da sie im Straßenverkehr nur
eingeschränkt nutzbar sind. Gerade bei Gleitsichtbrillen fehlen
online zur korrekten Fertigung wichtige Parameter, die nur in
direktem Kundenkontakt vom Fachmann ermittelt werden können.
Neues Gesetz sorgt für Unklarheiten
Ein anderes Thema, das die Branche aktuell bewegt, ist das neue
Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG). Das am 11.
April in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass erwachsene
Fehlsichtige mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs
Dioptrien bzw. einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
wieder Brillengläser zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten. Das neue Gesetz bringt jedoch zahlreiche Unklarheiten zur
konkreten Umsetzung mit sich. So bedarf die veraltete Produktgruppe
des Hilfsmittelverzeichnisses, in der die Festbeträge für Sehhilfen
festgelegt sind, einer dringenden Überarbeitung. Der ZVA bemüht sich
daher, zu einer praktikablen Lösung zu finden. Außerdem hat der
Verband ein Positionspapier (http://www.zva.de/Positionspapiere/hhvg)
herausgegeben, das sich unter anderem mit der irreführenden
Formulierung einer notwendigen (ärztlichen) Verordnung befasst. Dazu
ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Hiermit würden Berufspraktiken
beschnitten, die längst etabliert sind und auch von den Verbrauchern
überaus geschätzt werden. Wenn zudem jeder gesetzlich Versicherte,
der die Voraussetzungen erfüllt, erst zum Augenarzt muss, um ein
Brillenrezept zu erhalten, so führt das zu noch längeren Wartezeiten
in den Praxen und höheren Kosten für die Krankenkassen." Der ZVA
bemängelt aus diesem Grund die Ineffizienz des Gesetzes.
OTS: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen - ZVA
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/51178
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_51178.rss2
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Lars Wandke
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf,
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
www.zva.de, presse@zva.de
geben kann, hat auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) unlängst noch einmal bestätigt: Online-Anbietern von Brillen
ist es demnach künftig untersagt, für diese mit der Aussage "in
Optiker-Qualität" zu werben. Der ZVA hatte bereits zuvor gerichtlich
durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem
Warnhinweis versehen werden müssen, da sie im Straßenverkehr nur
eingeschränkt nutzbar sind. Gerade bei Gleitsichtbrillen fehlen
online zur korrekten Fertigung wichtige Parameter, die nur in
direktem Kundenkontakt vom Fachmann ermittelt werden können.
Neues Gesetz sorgt für Unklarheiten
Ein anderes Thema, das die Branche aktuell bewegt, ist das neue
Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG). Das am 11.
April in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass erwachsene
Fehlsichtige mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs
Dioptrien bzw. einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
wieder Brillengläser zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten. Das neue Gesetz bringt jedoch zahlreiche Unklarheiten zur
konkreten Umsetzung mit sich. So bedarf die veraltete Produktgruppe
des Hilfsmittelverzeichnisses, in der die Festbeträge für Sehhilfen
festgelegt sind, einer dringenden Überarbeitung. Der ZVA bemüht sich
daher, zu einer praktikablen Lösung zu finden. Außerdem hat der
Verband ein Positionspapier (http://www.zva.de/Positionspapiere/hhvg)
herausgegeben, das sich unter anderem mit der irreführenden
Formulierung einer notwendigen (ärztlichen) Verordnung befasst. Dazu
ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Hiermit würden Berufspraktiken
beschnitten, die längst etabliert sind und auch von den Verbrauchern
überaus geschätzt werden. Wenn zudem jeder gesetzlich Versicherte,
der die Voraussetzungen erfüllt, erst zum Augenarzt muss, um ein
Brillenrezept zu erhalten, so führt das zu noch längeren Wartezeiten
in den Praxen und höheren Kosten für die Krankenkassen." Der ZVA
bemängelt aus diesem Grund die Ineffizienz des Gesetzes.
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