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    EANS-Hauptversammlung  594  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 4


    V.HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND
    119 AKTG

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
    die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder
    Boten spätestens am 9. Mai 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft
    ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,
    Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so
    bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvor­schlag samt
    Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
    Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
    wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
    Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum
    Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben
    Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
    Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
    110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
    erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform
    Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und
    verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
    betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
    allfälligen Stel­lungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
    der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
    zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
    spätes­tens am 18. Mai 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder
    per Tele­fax an +43 (0)1 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090
    Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
    Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das
    Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
    anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
    Aktionärsei­genschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
    Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestäti­gung
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    EANS-Hauptversammlung Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 4 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere …

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