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    EANS-Hauptversammlung  594  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3


    bereit zu halten.

    IV.MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
    EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
    Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
    das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs
    an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
    Aktionär hat, den er ver­tritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten
    Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
    Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere
    Personen bevollmächtigt wer­den können. Die Erteilung einer
    Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
    möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
    Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten
    Frauenthal Holding AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St.
    Laurenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax:
    +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail
    anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Dabei kön­nen die
    Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Vollmachten
    müssen spätestens bis 29. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor
    genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
    Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
    Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
    Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
    der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw
    www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung_2017 abrufbar.
    Wir bitten im Interesse einer reibungslo­sen Abwicklung stets die
    bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur
    Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
    Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
    gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem
    depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
    genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
    dessen Über­mittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
    Erklärung abgibt, dass ihm Voll­macht erteilt wurde. Aktionäre
    können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
    Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt
    als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
    Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
    den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um Verständnis, dass aus
    organisatorischen Gründen im Zusammen­hang mit der Vorbereitung des
    Buffets pro Depotbestätigung grundsätzlich maximal zwei Personen
    (ein Aktionär und ein Bevollmächtigter oder anstelle des Aktionärs
    zwei Bevollmächtigte) zugelassen werden können.
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    EANS-Hauptversammlung Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere …

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