EANS-Hauptversammlung
Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in
Schriftform spätestens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
muss, erforderlich: Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Laurenzen/Wechsel,
Köppel 60 Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Dabei können die
Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich
auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich
auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
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