EANS-Hauptversammlung
Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
2017(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
26. Mai 2017(24:00 Uhr) ausschließlich in Schriftform auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598
oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben) Gerne vorab
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 88)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich
auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598
oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben) Gerne vorab
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 88)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich
auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
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