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    EANS-Hauptversammlung  804  0 Kommentare Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
    Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
    sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Mai
    2017(Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für
    den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
    26. Mai 2017(24:00 Uhr) ausschließlich in Schriftform auf einem der
    folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

    Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    Köppel 60
    8242 St. Lorenzen am Wechsel

    Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
    qualifizierten elektronischen Signatur
    anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

    Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598
    oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben) Gerne vorab
    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 88)

    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
    Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
    Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
    Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
    Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
    depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
    Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
    OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
    über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
    zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
    Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
    Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
    Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62, * Depotnummer andernfalls
    eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
    Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
    Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich
    auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
    Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
    Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

    Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
    ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
    amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
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