DGAP-Adhoc
FinTech Group AG: Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAIV
DGAP-Ad-hoc: FinTech Group AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Ad-hoc-Meldung / Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAIV - FinTech Group AG: |
Die FinTech Group AG hat der XCOM Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der XCOM Aktiengesellschaft als übertragendem Rechtsträger auf die FinTech Group AG als übernehmendem Rechtsträger anstrebt und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages einzutreten. Der Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der FinTech Group AG auch vorsehen, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) erfolgt.
Entsprechend hat die FinTech Group AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG an die XCOM Aktiengesellschaft gerichtet, dass die Hauptversammlung der XCOM Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft auf die FinTech Group AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge, und hat mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der XCOM Aktiengesellschaft auf die FinTech Group AG im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 218,86 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.