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    DGAP-News  1560  0 Kommentare JAXX AG: Berliner Gericht bringt Glücksspielstaatsvertrag ins Wanken




    JAXX AG / Rechtssache

    24.09.2008

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Berliner Gericht bringt Glücksspielstaatsvertrag ins Wanken

      - Wichtiger Etappen-Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag

      - Lotto-Vermittlung für JAXX auch 2009 ohne Erlaubnis möglich

      - Schallende Ohrfeige für die Verfasser des Staatsvertrags

    (Altenholz, 24. September 2008) Wie heute bekannt wurde, konnte für
    Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtiger
    Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen werden. Das Gericht
    bestätigte eindrucksvoll, dass die zentralen Vorschriften des
    Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf
    gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden. Geklagt hatte ein
    Mitbewerber von JAXX.

    Die Berliner Richter hielten es für unvereinbar mit der
    Dienstleistungsfreiheit in Europa, dass gewerbliche Spielvermittler nach
    dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag für ihre Tätigkeit im Internet
    bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Sie
    entschieden, dass dieser Punkt des Glücksspielstaatsvertrags nicht
    angewendet werden darf.

    Auch das Verbot der Vermittlung im Internet, welches ab 2009 gelten sollte,
    wurde für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt. Die noch nicht
    rechtskräftige Entscheidung des Gerichts bedeutet: JAXX wird auch 2009 über
    Internet seine Kunden in und um Berlin bedienen können.

    Der Staatsvertrag sollte Lotto-Spielvermittler wie JAXX dazu zwingen, die
    Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einzuspielen,
    in dem sich der Teilnehmer aufhält.

    Wie der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, sind
    auch die Richter in Berlin der Ansicht, dass diese Art der
    Gebietsaufteilung mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren sei und
    kippten sie kurzerhand.

    Des Weiteren verwarf das Gericht die Werbebeschränkungen in- und außerhalb
    des Internet komplett und entschied darüber hinaus, dass das Land Berlin
    seiner Lottogesellschaft nicht gesetzlich verbieten dürfe, Provisionen an
    gewerbliche Spielvermittler zu zahlen.

    Rainer Jacken, Sprecher des Vorstands der JAXX AG: ´Wir freuen uns! Der
    Glücksspielstaatsvertrag wird von deutschen Gerichten zu Grabe getragen.
    Die Verfasser des unsäglichen Glücksspielstaatsvertrags haben für ihr
    Gesetz, wie von der EU Kommission bereits während des
    Gesetzgebungsverfahrens vorhergesagt, eine weitere schallende Ohrfeige
    erhalten. Wir werden in unserer Ansicht in Bezug auf die Fragwürdigkeit des
    Glücksspielstaatsvertrages in Gänze bestärkt. Dieser Präzedenzfall wird
    unsere Position in anderen Verfahren ganz sicher stärken. Es besteht kein
    sachlicher Grund, den Vertrieb im Internet strenger zu behandeln, als den
    Vertrieb über Annahmestellen. Dem zu Recht immer wieder geforderten Jugend-
    und Spielerschutz kann unseres Erachtens nach im Internet ohnehin besser
    nachgekommen werden.´

    JAXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten gerade im Internet
    spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. JAXX

    bietet seinen Kunden ausschließlich staatlich lizenzierte
    Glücksspielprodukte an. Im Internet kann man rund um die Uhr bequem,
    schnell und sicher seinen Tipp mit wenigen Clicks abgeben. Das
    Spielgeschehen wird in wichtigen Bereichen, von einem Treuhänder überwacht,
    der u.a. die Spielquittungen für die Spieler sicher verwahrt und die
    Gewinne geltend macht. Die Spieler werden nach Bekanntgabe der
    Ausspielungsergebnisse (z.B. Ziehung der Lottozahlen) über ihren Gewinn via
    SMS, email oder postalisch informiert und die Gewinne werden ihrem Konto
    umgehend gutgeschrieben.

    JAXX ist in der Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über
    unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Die
    Tochtergesellschaften der JAXX AG bieten ihre Produkte auf den unter
    www.jaxx.de, www.jaxx.com, www.myBet.com, www.pferdewetten.de,
    www.serviapuestas.es erreichbaren Portalen an. Sie stellen ihre Produkte
    und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung. Die JAXX AG
    ist seit September 1999 an der Frankfurter Wertpapierböse  Börse notiert
    (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit rund 180
    Mitarbeiter in 6 europäischen Staaten.



    Kontakt:
    JAXX AG
    Investor Relations & Corporate Communications
    Stefan Zenker
    Tel. +49 (40) 85 37 88 47
    Fax +49 (431) 88 10 44 0
    Mail stefan.zenker@jaxx.com


    24.09.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP




    Sprache:      Deutsch
    Emittent:     JAXX AG
                  Ostpreußenplatz 10
                  24161 Altenholz
                  Deutschland
    Telefon:      +49 (0)431 88 104-0
    Fax:          +49 (0)431 88 104-40
    E-Mail:       ir@jaxx.com
    Internet:     www.jaxx.com
    ISIN:         DE000A0JRU67
    WKN:          A0JRU6
    Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
                  in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service







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