DGAP-News
JAXX AG: Berliner Gericht bringt Glücksspielstaatsvertrag ins Wanken
JAXX AG / Rechtssache
24.09.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berliner Gericht bringt Glücksspielstaatsvertrag ins Wanken
- Wichtiger Etappen-Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag
- Lotto-Vermittlung für JAXX auch 2009 ohne Erlaubnis möglich
- Schallende Ohrfeige für die Verfasser des Staatsvertrags
(Altenholz, 24. September 2008) Wie heute bekannt wurde, konnte für
Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtiger
Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen werden. Das Gericht
bestätigte eindrucksvoll, dass die zentralen Vorschriften des
Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf
gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden. Geklagt hatte ein
Mitbewerber von JAXX.
Die Berliner Richter hielten es für unvereinbar mit der
Dienstleistungsfreiheit in Europa, dass gewerbliche Spielvermittler nach
dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag für ihre Tätigkeit im Internet
bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Sie
entschieden, dass dieser Punkt des Glücksspielstaatsvertrags nicht
angewendet werden darf.
Auch das Verbot der Vermittlung im Internet, welches ab 2009 gelten sollte,
wurde für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt. Die noch nicht
rechtskräftige Entscheidung des Gerichts bedeutet: JAXX wird auch 2009 über
Internet seine Kunden in und um Berlin bedienen können.
Der Staatsvertrag sollte Lotto-Spielvermittler wie JAXX dazu zwingen, die
Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einzuspielen,
in dem sich der Teilnehmer aufhält.
Wie der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, sind
auch die Richter in Berlin der Ansicht, dass diese Art der
Gebietsaufteilung mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren sei und
kippten sie kurzerhand.
Des Weiteren verwarf das Gericht die Werbebeschränkungen in- und außerhalb
des Internet komplett und entschied darüber hinaus, dass das Land Berlin
seiner Lottogesellschaft nicht gesetzlich verbieten dürfe, Provisionen an
gewerbliche Spielvermittler zu zahlen.
Rainer Jacken, Sprecher des Vorstands der JAXX AG: ´Wir freuen uns! Der
Glücksspielstaatsvertrag wird von deutschen Gerichten zu Grabe getragen.
Die Verfasser des unsäglichen Glücksspielstaatsvertrags haben für ihr
Gesetz, wie von der EU Kommission bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens vorhergesagt, eine weitere schallende Ohrfeige
erhalten. Wir werden in unserer Ansicht in Bezug auf die Fragwürdigkeit des
Glücksspielstaatsvertrages in Gänze bestärkt. Dieser Präzedenzfall wird
unsere Position in anderen Verfahren ganz sicher stärken. Es besteht kein
sachlicher Grund, den Vertrieb im Internet strenger zu behandeln, als den
Vertrieb über Annahmestellen. Dem zu Recht immer wieder geforderten Jugend-
und Spielerschutz kann unseres Erachtens nach im Internet ohnehin besser
nachgekommen werden.´
JAXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten gerade im Internet
spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. JAXX
bietet seinen Kunden ausschließlich staatlich lizenzierte
Glücksspielprodukte an. Im Internet kann man rund um die Uhr bequem,
schnell und sicher seinen Tipp mit wenigen Clicks abgeben. Das
Spielgeschehen wird in wichtigen Bereichen, von einem Treuhänder überwacht,
der u.a. die Spielquittungen für die Spieler sicher verwahrt und die
Gewinne geltend macht. Die Spieler werden nach Bekanntgabe der
Ausspielungsergebnisse (z.B. Ziehung der Lottozahlen) über ihren Gewinn via
SMS, email oder postalisch informiert und die Gewinne werden ihrem Konto
umgehend gutgeschrieben.
JAXX ist in der Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über
unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Die
Tochtergesellschaften der JAXX AG bieten ihre Produkte auf den unter
www.jaxx.de, www.jaxx.com, www.myBet.com, www.pferdewetten.de,
www.serviapuestas.es erreichbaren Portalen an. Sie stellen ihre Produkte
und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung. Die JAXX AG
ist seit September 1999 an der Frankfurter Wertpapierböse Börse notiert
(ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit rund 180
Mitarbeiter in 6 europäischen Staaten.
Kontakt:
JAXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@jaxx.com
24.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Emittent: JAXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz
Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-Mail: ir@jaxx.com
Internet: www.jaxx.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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- Lotto-Vermittlung für JAXX auch 2009 ohne Erlaubnis möglich
- Schallende Ohrfeige für die Verfasser des Staatsvertrags
(Altenholz, 24. September 2008) Wie heute bekannt wurde, konnte für
Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtiger
Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen werden. Das Gericht
bestätigte eindrucksvoll, dass die zentralen Vorschriften des
Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf
gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden. Geklagt hatte ein
Mitbewerber von JAXX.
Die Berliner Richter hielten es für unvereinbar mit der
Dienstleistungsfreiheit in Europa, dass gewerbliche Spielvermittler nach
dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag für ihre Tätigkeit im Internet
bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Sie
entschieden, dass dieser Punkt des Glücksspielstaatsvertrags nicht
angewendet werden darf.
Auch das Verbot der Vermittlung im Internet, welches ab 2009 gelten sollte,
wurde für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt. Die noch nicht
rechtskräftige Entscheidung des Gerichts bedeutet: JAXX wird auch 2009 über
Internet seine Kunden in und um Berlin bedienen können.
Der Staatsvertrag sollte Lotto-Spielvermittler wie JAXX dazu zwingen, die
Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einzuspielen,
in dem sich der Teilnehmer aufhält.
Wie der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, sind
auch die Richter in Berlin der Ansicht, dass diese Art der
Gebietsaufteilung mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren sei und
kippten sie kurzerhand.
Des Weiteren verwarf das Gericht die Werbebeschränkungen in- und außerhalb
des Internet komplett und entschied darüber hinaus, dass das Land Berlin
seiner Lottogesellschaft nicht gesetzlich verbieten dürfe, Provisionen an
gewerbliche Spielvermittler zu zahlen.
Rainer Jacken, Sprecher des Vorstands der JAXX AG: ´Wir freuen uns! Der
Glücksspielstaatsvertrag wird von deutschen Gerichten zu Grabe getragen.
Die Verfasser des unsäglichen Glücksspielstaatsvertrags haben für ihr
Gesetz, wie von der EU Kommission bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens vorhergesagt, eine weitere schallende Ohrfeige
erhalten. Wir werden in unserer Ansicht in Bezug auf die Fragwürdigkeit des
Glücksspielstaatsvertrages in Gänze bestärkt. Dieser Präzedenzfall wird
unsere Position in anderen Verfahren ganz sicher stärken. Es besteht kein
sachlicher Grund, den Vertrieb im Internet strenger zu behandeln, als den
Vertrieb über Annahmestellen. Dem zu Recht immer wieder geforderten Jugend-
und Spielerschutz kann unseres Erachtens nach im Internet ohnehin besser
nachgekommen werden.´
JAXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten gerade im Internet
spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. JAXX
bietet seinen Kunden ausschließlich staatlich lizenzierte
Glücksspielprodukte an. Im Internet kann man rund um die Uhr bequem,
schnell und sicher seinen Tipp mit wenigen Clicks abgeben. Das
Spielgeschehen wird in wichtigen Bereichen, von einem Treuhänder überwacht,
der u.a. die Spielquittungen für die Spieler sicher verwahrt und die
Gewinne geltend macht. Die Spieler werden nach Bekanntgabe der
Ausspielungsergebnisse (z.B. Ziehung der Lottozahlen) über ihren Gewinn via
SMS, email oder postalisch informiert und die Gewinne werden ihrem Konto
umgehend gutgeschrieben.
JAXX ist in der Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über
unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Die
Tochtergesellschaften der JAXX AG bieten ihre Produkte auf den unter
www.jaxx.de, www.jaxx.com, www.myBet.com, www.pferdewetten.de,
www.serviapuestas.es erreichbaren Portalen an. Sie stellen ihre Produkte
und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung. Die JAXX AG
ist seit September 1999 an der Frankfurter Wertpapierböse Börse notiert
(ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit rund 180
Mitarbeiter in 6 europäischen Staaten.
Kontakt:
JAXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@jaxx.com
24.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Emittent: JAXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz
Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-Mail: ir@jaxx.com
Internet: www.jaxx.com
ISIN: DE000A0JRU67
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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