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    Beraterhaftung: Bei Geldanlage falsch beraten – was tun?

    Gerade in Zeiten niedrigster Zinsen suchen Geldanleger oft nach Alternativen zu klassischen Sparformen wie zum Beispiel dem Festgeld. Der Grund ist einfach: Zu geringe Renditen schmälern nach Kosten und Steuern das Vermögen, statt es zu mehren. Für die  Anleger, die solche Alternativen suchen und denen viele Milliarden Euro Anlagekapital zu Verfügung stehen,  haben Finanzdienstleister ein schier unübersichtliches Dickicht von Angeboten geschaffen. Man kann sparen, spekulieren, sich beteiligen und vieles mehr. Zur Orientierung in diesem Dschungel nutzen Anleger geschulte Berater, vor allem bei den Banken bei denen man ohnehin eine Kontoverbindung unterhält. Diese Berater nehmen eine Schlüsselposition in der Finanzwelt ein, sie sind oftmals das Bindeglied zwischen Anleger und dem Emittenten eines Finanzproduktes. Sie genießen das Vertrauen der Anleger, die alles andere als selten auf den Rat ihres „Bankers“ hören. Die Berater agieren dabei zugleich in einem Spannungsfeld. Einerseits sind sie natürlich ihrem Arbeitgeber verpflichtet. Mit den steigenden Renditeerwartungen und -ansprüchen in Banken sind aus Beratern im Laufe der Zeit mehr und mehr vor allem Verkäufer von Finanzprodukten geworden. Sie müssen Vertriebsziele, die aus den Chefetagen vorgegeben werden, erfüllen. Andererseits stehen den Vorgaben der Banken für ihre Berater die Bedürfnisse der Kunden entgegen. Es sind zwei Positionen, die sich immer wieder nicht in Einklang bringen lassen.


    Berater sind mehr Verkäufer als tatsächlich Berater


    Dabei herrscht zwischen den Beratern und ihren Kunden selten „Waffengleichheit“. Die teilweise enorm komplexen Finanzprodukte erfordern Schulung und Fachwissen, das nur wenige Anleger ins Beratungsgespräch mitbringen. Oftmals sind die Produkte so kompliziert gestrickt, dass selbst die Berater Schwierigkeiten haben, die Konstruktion zu durchschauen und dem Kunden verständlich darzulegen, was Chancen und Risiken angeht. Hinzu kommt der Verkaufsdruck für den Bankberater. Eine objektive und vollständige Information des Anlegers ist vor diesem Hintergrund zunehmend nicht erreichbar. Eine solche umfassende, objektive und faire Beratung ist aber das, worauf der Anleger vertraut. Die Verantwortung für den Erfolg einer Geldanlage trägt letztlich zwar der Anleger selber, die Bank trägt jedoch die Verpflichtung, dass dem Anleger für seinen Entscheidungsprozess alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Dazu gehören nicht nur die Renditechancen einer Anlage, sondern unter anderem auch die damit verbundenen Kosten und Risiken sowie die Provisionen, die das Kreditinstitut zum Beispiel von einer Fondsgesellschaft als Gegenleistung für ihre Vertriebsleistungen gezahlt bekommt.


    Anleger haben Recht auf objektive Beratung


    Basis für diese Pflicht ist ein Beratungsvertrag, der als Nebenpflicht beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen zustande kommt. Um zumindest etwas dieser „Waffengleichheit“ zu schaffen und Anlegern möglichst transparente Informationsmöglichkeiten zu bieten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften erlassen. Diese Rechtsnormen, zum Beispiel Prospekt- und diverse Informationspflichten, und erweiterte Beratungspflichten, wie unter anderem bei Börsentermingeschäften, sollen vor allem dem Verbraucherschutz dienen. Vielen gehen die bisherigen Regelungen allerdings längst noch nicht weit genug. In der Praxis sieht dies bei den Beratungen zudem oft völlig anders aus. So stellen zum Beispiel Verbraucherzentralen immer wieder eklatante Mängel in hohen Zahlen bei den Beratungen in Banken fest. Zudem werden die Banken den gewachsenen Anforderungen des Anlegerschutzes nicht immer so gerecht, wie es sein müsste. Immer häufiger kommt es daher durch Gerichte zu Verurteilungen von Banken auf Schadenersatz, weil diese ihre Kunden falsch beraten haben. Basis solcher Urteile ist die Beraterhaftung, eine Konsequenz des Beratervertrags der Bank mit ihren Kunden. Bei Direktbanken verzichten Kunden allerdings auf solche Beratungsleistungen, was die Direktbank aber nicht völlig aus der Verantwortung zu entlassen scheint, wie der Bundesgerichtshof andeutet. Besteht ein Beratervertrag, so können im Fall von Falschberatungen Schadenersatzpflichten des Finanzdienstleisters entstehen. Dabei ist der Anleger laut den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches so zu stellen, als hätte keine fehlerhafte Beratung stattgefunden.


    Schaden aus Falschberatungen ersetzen lassen


    Ob eine Falschberatung und damit ein Anspruch auf Schadenersatz vorliegen, ist Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Zu beobachten ist, dass die Justiz sich mehr und mehr auf die Seite des Verbraucherschutzes stellt. Der Bundesgerichtshof hat einige wegweisende Urteile erlassen, die die Rechte des Anlegers massiv gestärkt haben. Eines der spektakulärsten Urteile des Bundesgerichtshofs ist sicherlich die Beweislastumkehr zu Lasten der Banken – diese müssen nun im Zweifelsfall nachweisen, dass sie den Kunden richtig beraten haben. In den Urteilen, in denen Anlegern Schadenersatz zugesprochen wird, kommen immer wieder typische Begründungen zustande. So verstoßen Banken zum Beispiel oft gegen die Aufklärungspflichten bei den Vertriebsprovisionen. Vor allem im Bereich der geschlossenen Fonds machen diese für den Anleger einen wesentlichen renditemindernden Faktor aus. Ansprüche entstehen für Anleger ebenso immer wieder, weil Banken Produkte empfehlen, die nicht dem Risikoprofil des Kunden entsprechen. Typisch ist in diesem Zusammenhang, dass Risiken systematisch herunter geredet werden oder dem Kunden viel zu risikoreiche Anlagen aufgedrängt werden. Doch trotz der bereits vorhandenen Vielzahl gefällter Urteile zu Lasten der Banken müssen mögliche Schadenersatzansprüche aus der Beraterhaftung immer sehr individuell beurteilt werden. Viele rechtliche Vorschriften und Fakten spielen eine Rolle, von Verjährungsfristen über die korrekte Protokollierung von Beratungsgesprächen bis hin zum bisherigen Anlageverhalten des Bankkunden oder dessen Reaktion bei früheren Falschberatungen seitens der Bank. Wer Schadenersatzansprüche geltend machen will, sollte daher einen versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.