wer mit einer anlage, egal mit welcher, erträge erwirtschaftet, kann die kosten, die in diesem zusammenhang erforderlich waren, geltend machen. dazu braucht es keinen gesetzestext. da ist das …
@Prof.Dr.B.Scheuert Die darfst du aber hinterher gerne wieder mit den LV-Kosten verrechnen, so das anschliessend tatsächlich keine Steuern zu zahlen sind. Hast du dazu eine Quelle ? Gesetzestext o.ä. …