Das macht die Sache so konfus. In den USA wurde an der NASDAQ die GOOG in eine stimmlose Aktie GEWANDELT. Neu ist die GOOGL, jetzt mit Stimmrecht. In Deutschland hat man diesen Schritt "elegant" …
Leider stimmt das nicht ganz. Da das FA den Aktiensplit als Dividendenausschüttung behandelt ist eine Verrechnung mit Aktienverlusten aus Verkäufen auch nicht möglich.
Auch ich bin über Nacht um einen vierstelligen Betrag vom deutschen Fiskus erleichtert worden. Der ganze Vorgang kann nur als feudalabsolutistische Auslegung der Steuergesetze interpretiert werden. …