MM1301 schrieb 24.05.23, 13:31
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rueckzug-von-der-boerse-delisting-was-passiert-wenn-eine-aktie-von-der-boerse-genommen-wird-10855494
Was passiert eigentlich bei einem Delisting genau?
• Delisting entspricht dem Widerruf der Handelszulassung von Aktien
• Börsenaufsicht und Aufsichtsrate müssen dem Delisting zustimmen
• Aktionäre werden nicht gefragt, müssen jedoch Abfindungsangebot erhalten
Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting "den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", wie es auf der Webseite der Börsenaufsicht BaFin heißt.
Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig
Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden. Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.
Abfindungsangebot nötig
Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen.
Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden.
Aktionäre werden nicht gefragt
Der Aktionär ist im Übrigen nicht dazu verpflichtet, das Abfindungsgebot anzunehmen. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Aktien zu behalten, allerdings kann es sich als schwierig erweisen, die Anteilsscheine an einem späteren Zeitpunkt noch verkaufen zu können, wenn es erst einmal keine Handelsplattform mehr für die Aktien gibt. Es kann aber natürlich auch darauf spekuliert werden, dass das Abfindungsangebot noch erhöht wird, sollten sich nicht genügend Anleger finden, die ihre Aktien zurückgegeben haben. Dennoch sollten Aktionäre wissen, dass ihre Zustimmung für ein Delisting nicht benötigt wird, es gibt also keine Möglichkeit, sich vor einem solchen zu schützen.
Lieben Gruß!
MM1301
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