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    EQS-News  901  0 Kommentare Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins - Seite 2



    Planbetroffene Finanzgläubiger haben spätestens im Termin Erklärungen zu den im Pan vorgesehenen Wahloptionen abzugeben.

    Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Nürnberg im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG.


    Hinweise:
    1.
    Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 77 Abs. 2, § 76 Abs. 4 StaRUG liegt ab dem 10.05.2023 im Büro des Bürgerservice im Erdgeschoss des Amtsgerichts Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg, für die Planbetroffenen zur Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten des Bürgerservice:

    Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Donnerstag: 12:30 bis 16:00 Uhr.

    Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre – persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte – berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.

    2.
    Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist auf der Internetseite der Gesellschaft eingestellt unter
    https://www.leoni.com/de/investor-relations/zusammenfassung-restrukturierungsplan/

    3.
    Der Erörterungs- und Abstimmungstermins wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

    4.
    Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

    5.
    Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt.
    Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
    a)
    Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 8. Mai 2023 bis 31. Mai 2023 (jeweils einschließlich) stattfindet, ist für Einsichtnahmen in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
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