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     189  0 Kommentare SOWITEC und SdK einigen sich auf Restrukturierungs-Maßnahmen für Anleihe 2018/23


    Gemeinsam abgestimmtes Ergänzungsverlangen – die SOWITEC group GmbH und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. haben sich auf Details zur Restrukturierung der SOWITEC-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBZ21) geeinigt. U.a. soll der Zinskupon während des dreijährigen Verlängerungszeitraums der Anleihe auf 8,00% angepasst werden, Teilrückzahlungen der Anleihe zu bestimmten Terminen erfolgen und die Besicherung der Anleihe weiter ausgebaut werden. SOWITEC empfiehlt nun allen Anleihegläubigern, dem gemeinsam abgestimmten Ergänzungsverlangen und den Gegenanträgen der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 11. bis 13.11.2023 zuzustimmen.

    Die Ergänzungsverlangen und Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:

    • – Erhöhung des Zinssatzes ab dem 8. November 2023 (einschließlich) von 6,75 % p.a. auf  8,00 % p.a. sowie eine automatische Anpassung an den Zinssatz der Anleihe 2023/28 (ISIN: DE000A30V6L2), falls dieser auf mehr als 8,00 % p.a. erhöht werden sollte;
    • Ausschüttungsverbot gegenüber den Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen bis zur vollständigen Tilgung und letzten Zinszahlung für die Anleihe 2018/2023; dies schließt auch die Rückzahlung von Darlehen des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel oder einer ihm nahestehenden Person mit ein;
    • Sicherstellung der bestehenden Besicherung der Anleihe 2018/23 durch Verpfändung von 38 % des Stammkapitals der SoWiTec operation GmbH;
    • Teilrückzahlungen von 763.400 Euro zum 8. Mai 2024, von 1.526.800 Euro zum 8. November 2024, von 2.290.200 Euro zum 8. November 2025 sowie in bestimmten weiteren Fällen;
    • Verzicht auf Kündigungsrechte mit zeitlicher Begrenzung bis zum 8. Mai 2024.

    Hinweis: Die vollständigen Ergänzungsverlangen und Gegenanträge der SdK sowie weitere Unterlagen zur Abstimmung ohne Versammlung sind auf der Webseite der Gesellschaft unter www.sowitec.com/de/investor verfügbar.

    Erstattung für Teilnahme an Abstimmung

    Zudem erstattet SOWITEC teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/23 einen Betrag in Höhe von 0,5 % des ausstehenden Nennwerts, der zur Abstimmung ohne Versammlung angemeldet wird, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens des für eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen erforderlichen Quorums (50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen in der Abstimmung ohne Versammlung bzw. 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen in einer etwaigen zweiten Gläubigerversammlung). Zudem ist eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.

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    Anleihen Finder
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    SOWITEC und SdK einigen sich auf Restrukturierungs-Maßnahmen für Anleihe 2018/23 Gemeinsam abgestimmtes Ergänzungsverlangen – die SOWITEC group GmbH und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. haben sich auf Details zur Restrukturierung der SOWITEC-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBZ21) geeinigt. U.a. soll der Zinskupon …

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