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     4261  0 Kommentare Traumhaus AG stellt Antrag auf Eigenverwaltungsverfahren - Zahlungsunfähigkeit droht!

    Die Traumhaus AG hat einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren soll sich auf die Traumhaus AG, die Heinrich Hildmann Gesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH und die Traumhaus Fertigteilwerk GmbH beziehen. Nachdem Gespräche über einen Überbrückungskredit oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen gescheitert sind, droht die Zahlungsunfähigkeit. Der Vorstand strebt Vereinbarungen mit den finanzierenden Banken, die Neubewertung verschiedener laufender Geschäfte sowie operative Sanierungsmaßnahmen an. Die Entscheidung für das Eigenverwaltungsverfahren wurde nach umfassender Prüfung aller Optionen getroffen. Der Vorstandsvorsitzende Otfried Sinner betonte, dass dies die schwerste Entscheidung seiner Laufbahn als Unternehmer sei, aber er glaube, dass ein Fortbestand des Unternehmens am ehesten durch eine Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren gesichert werden könne. Trotz der seriellen und standardisierten Bauweise reiht sich die Traumhaus AG in die Liste der Immobiliengesellschaften ein, die aufgrund der Kaufrückhaltung von Immobilienerwerbern und politischer Fehlgriffe insolvent wurden. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet und ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für seriellen Bau in Massivbauweise. Es deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab und ist seit August 2018 an der Münchener Börse notiert. Der Medienkontakt erfolgt über die Traumhaus AG, MSL Dr. Silcher Stuttgart, Heilbronn und BeckerBeratungsGesellschaft (BBG).



    Traumhaus

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    ISIN:DE000A2NB7S2WKN:A2NB7S

    Die Traumhaus Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -46,00 % und einem Kurs von 0,270EUR auf Tradegate (01. Dezember 2023, 22:26 Uhr) gehandelt.




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