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    Widerrufsrecht  429  0 Kommentare So sparen Sie die Provision für den Immobilienmakler - Seite 2

    Korrekte Übermittlung der Widerrufsbelehrung

    Es kommt nicht nur auf die richtige Formulierung der Widerrufsbelehrung an, sondern auch darauf, auf welche Art und Weise diese dem Kunden übermittelt wird. Erfolgt die Beauftragung des Maklers auf elektronischem Weg (beispielsweise per E-Mail) so reicht es aus, wenn der Makler dem Kunden die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (also beispielsweise ebenfalls per E-Mail) übermittelt.

    Anders sieht es aus, wenn die Beauftragung des Maklers erst bei der Besichtigung der Immobilie fixiert wird. Dann muss der Kunde eine Widerrufsbelehrung auf Papier erhalten – und zwar selbst dann, wenn er zuvor schon einmal per Mail informiert wurde. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 169/19) hat entschieden, dass bei einer solchen Beauftragung außerhalb der Geschäftsräume des Maklers der Provisionsanspruch verloren geht, wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung nicht auf Papier erhält.

    Halbteilungsgrundsatz bei Zahlung der Provision

    Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber entschieden, dass ein Makler die Provision in den meisten Fällen nicht nur dem Käufer einer Immobilie aufbürden darf, wenn dieser ein privater Verbraucher ist. Stattdessen müssen die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt werden. Erst wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat, ist auch der Käufer zahlungspflichtig. Dieser sogenannte Halbteilungsgrundsatz ist eine für Makler ärgerliche Regelung. Denn natürlich ist es einfacher, ein Mandat für den Verkauf einer Immobilie zu bekommen, wenn man dem Besitzer sagen kann, dass die Vermittlung für ihn kostenlos ist. Deswegen versuchen etliche Makler, die unbequeme Regelung zu umgehen.

    So gilt beispielsweise der Halbteilungsgrundsatz nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht aber für Mehrfamilienhäuser. Also kommt es gar nicht so selten vor, dass Makler aus einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ein Zweifamilienhaus machen – um damit die Provision in voller Höhe dem Käufer in Rechnung stellen zu können.

    Das LG Frankfurt (Az. 2-17 O 64/22) hat nun entschieden, dass es sich unabhängig von den baulichen Voraussetzungen um ein Einfamilienhaus handelt, wenn der Käufer äußert, die Immobilie nur für sich und seine Familie nutzen zu wollen. Damit greift in diesem Fall der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet: Kann der Makler nicht nachweisen, dass er auch dem Verkäufer der Immobilie die halbe Provision in Rechnung gestellt hat, so muss auch der Käufer nicht bezahlen.

    Maklervertrag prüfen lassen

    Diese Beispiele zeigen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Provision für einen Immobilienmakler zu sparen. Wichtig ist dabei, dass der Kauf oder Verkauf einer Immobilie als Privatperson erfolgt und nicht als Gewerbetreibender. Ob ein Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollte im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden, beispielsweise hier kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsrecht So sparen Sie die Provision für den Immobilienmakler - Seite 2 Makler können den Anspruch auf Provision verlieren, wenn sie Fehler beim Widerrufsrecht machen oder die Courtage falsch berechnen. In diesen Fällen können Verbraucher profitieren.

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