AOK-Bundesverband und sechs AOKs unterstützen BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel
Dortmund (ots) - Zum 15. April 2024 haben sich der AOK Bundesverband sowie die
AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und
Thüringen sowie Sachsen-Anhalt dem Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische
Hilfsmittel unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
angeschlossen. Gemeinsam mit den anderen Partnern des Pilotprojektes testen sie
ab sofort die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel - ehemals
Muster 16 - vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus arbeiten
die AOKs an der Umsetzung mit.
"Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der
eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit
für die Versicherten gestalten und erproben", erklärt Frank Rudolf ,
Hilfsmittel-Experte des AOK Bundesverbands. "Gemeinsam können wir die komplexe
Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung erfolgreich umsetzen und damit die
Versorgung unserer 27 Millionen Versicherten langfristig sichern."
AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und
Thüringen sowie Sachsen-Anhalt dem Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische
Hilfsmittel unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
angeschlossen. Gemeinsam mit den anderen Partnern des Pilotprojektes testen sie
ab sofort die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel - ehemals
Muster 16 - vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus arbeiten
die AOKs an der Umsetzung mit.
"Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der
eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit
für die Versicherten gestalten und erproben", erklärt Frank Rudolf ,
Hilfsmittel-Experte des AOK Bundesverbands. "Gemeinsam können wir die komplexe
Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung erfolgreich umsetzen und damit die
Versorgung unserer 27 Millionen Versicherten langfristig sichern."
Thomas Münch , Vorstandsmitglied des BIV-OT begrüßt die AOKs im Pilotprojekt
eVerordung für orthopädische Hilfsmittel: "Die Mitarbeit von Kostenträgern, die
insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist
ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung. Ziel unseres Projektes war es
von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des
Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers
bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Dabei setzen wir auf
wettbewerbsneutrale, offene und etablierte Standards und schließen keinen aus."
Schon heute setzen die AOKs auf innovative und digitale Wege. "Gemeinsam werden
wir Schnittstellen definieren, bestehende technische Lösungen fit für die
digitale Welt von morgen machen und damit einen reibungslosen Übergang von der
Papierform zur elektronischen Verordnung ermöglichen" , so Münch .
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle
Sanitätshäuser, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten, Hörakustiker und
Augenoptiker elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um
die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen. Daher wurde auf
Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das
größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel
aufgesetzt. Das BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel
ist ein Teil des Pilotprojektes.
Die Partner des BIV-OT-Pilotprojektes für orthopädische Hilfsmittel:
Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel sind
führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für
Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data
Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf
Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG,
Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT
GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher
OHG Sanitätsfachhandel. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die
"Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V.
(DGIHV)" bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind
ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital
Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband
Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel
finden Sie hier (https://biv-ot.org/news_und_politik/gesundheitspolitik/pilotpro
jekt_everordnung/index_ger.html) .
Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9, 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
E-Mail: mailto:kommunikation@biv-ot.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/108324/5758507
OTS: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
eVerordung für orthopädische Hilfsmittel: "Die Mitarbeit von Kostenträgern, die
insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist
ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung. Ziel unseres Projektes war es
von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des
Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers
bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Dabei setzen wir auf
wettbewerbsneutrale, offene und etablierte Standards und schließen keinen aus."
Schon heute setzen die AOKs auf innovative und digitale Wege. "Gemeinsam werden
wir Schnittstellen definieren, bestehende technische Lösungen fit für die
digitale Welt von morgen machen und damit einen reibungslosen Übergang von der
Papierform zur elektronischen Verordnung ermöglichen" , so Münch .
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle
Sanitätshäuser, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten, Hörakustiker und
Augenoptiker elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um
die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen. Daher wurde auf
Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das
größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel
aufgesetzt. Das BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel
ist ein Teil des Pilotprojektes.
Die Partner des BIV-OT-Pilotprojektes für orthopädische Hilfsmittel:
Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel sind
führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für
Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data
Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf
Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG,
Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT
GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher
OHG Sanitätsfachhandel. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die
"Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V.
(DGIHV)" bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind
ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital
Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband
Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel
finden Sie hier (https://biv-ot.org/news_und_politik/gesundheitspolitik/pilotpro
jekt_everordnung/index_ger.html) .
Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9, 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
E-Mail: mailto:kommunikation@biv-ot.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/108324/5758507
OTS: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik