Apple vs. Samsung – Kein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland
Seoul 02.02.2012 (www.emfis.de) Es geht auch anders: Nachdem Samsung im ersten Anlauf damit gescheitert ist, seine Patente vor den deutschen Gerichten gegen den Erzrivalen Apple ins Feld zu
führen, verbuchte der südkoreanische Elektronikriese in München nun einen wichtigen Etappensieg.
Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht München Apple jetzt abblitzen lassen: Der vom US-Konzern beantragten Einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf des überarbeiteten Galaxy Tab 10.1N und dem Galaxy Nexus wurde nicht stattgegeben. Der US-Konzern hatte Samsung im November vorgeworfen, mit seinen Android-basierten Geräten gegen ein Software-Patent verstoßen zu haben.
Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht München Apple jetzt abblitzen lassen: Der vom US-Konzern beantragten Einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf des überarbeiteten Galaxy Tab 10.1N und dem Galaxy Nexus wurde nicht stattgegeben. Der US-Konzern hatte Samsung im November vorgeworfen, mit seinen Android-basierten Geräten gegen ein Software-Patent verstoßen zu haben.
Weiteres Urteil in der nächsten Woche
Samsung vertritt den Standpunkt, dass es das umstrittene Verfahren, mit dem der Nutzer auf dem Bildschirm scrollen kann, bereits vor Apples Patenteintrag verwendet hatte. Weil diesbezüglich gerade eine Patentprüfung läuft, wollte das Landgericht München vor Abschluss dieses Verfahrens keine Einstweilige Verfügung aussprechen. Ein weiteres Urteil bezüglich des drohenden Verkaufsstopps wird am 9. Februar vom Landgericht Düsseldorf erwartet.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag " Samsung im Visier der EU-Kommission" auf www.emfis.de .
Wertpapiere des Artikels:
Smg Sp GDR 144A/RgS
Samsung vertritt den Standpunkt, dass es das umstrittene Verfahren, mit dem der Nutzer auf dem Bildschirm scrollen kann, bereits vor Apples Patenteintrag verwendet hatte. Weil diesbezüglich gerade eine Patentprüfung läuft, wollte das Landgericht München vor Abschluss dieses Verfahrens keine Einstweilige Verfügung aussprechen. Ein weiteres Urteil bezüglich des drohenden Verkaufsstopps wird am 9. Februar vom Landgericht Düsseldorf erwartet.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag " Samsung im Visier der EU-Kommission" auf www.emfis.de .
Wertpapiere des Artikels:
Smg Sp GDR 144A/RgS
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte