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    DGAP-Adhoc  326  0 Kommentare IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien (deutsch)

    IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien

    IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien/Absichtserklärung

    16.02.2012 15:08

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

    Düsseldorfer Straße 50

    47051 Duisburg

    ISIN: DE0006131204

    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

    Erwerb eigener Aktien

    (Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien)

    Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit

    Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener

    Aktien der Gesellschaft in Verlängerung der am 30. November 2011 bekannt

    gegebenen Beschlussfassung vom 17. Februar 2012 an und bis zum Ablauf des

    26. April 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung,

    fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen

    eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr

    zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des

    Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf

    des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen

    Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71

    Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind

    für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung

    gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 56.479 eigene Aktien

    erworben.

    Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den

    im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in

    Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und

    Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener

    Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%

    unterschreiten.

    Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird

    die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der

    Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich

    entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich

    niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der

    bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb

    den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes

    im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die

    Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4

    der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik

    'Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf'.

    Duisburg, 16. Februar 2012

    IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    16.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG

    Düsseldorferstr. 50

    47051 Duisburg

    Deutschland

    Telefon: 0203-9 92 76-0

    Fax: 0203-9 92 76-92

    E-Mail: mhanssen@ifahotels.com

    Internet: www.ifahotels.com

    ISIN: DE0006131204

    WKN: 613120

    Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General

    Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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