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    Bayer-Aktie  337  0 Kommentare Werner Wenning soll Vorsitzender des Aufsichtsrats werden

    Leverkusen (www.aktiencheck.de) - Die Bayer AG (ISIN DE000BAY0017/ WKN BAY001) gab am Donnerstag bekannt, dass Werner Wenning zum 1. Oktober 2012 den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen und damit die Nachfolge von Dr. Manfred Schneider antreten soll.

    Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, hat der Aufsichtsrat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, der Hauptversammlung am 27. April 2012 einen entsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich.

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    Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass Schneider bis zum Ablauf des 30. September 2012 weiterhin dem Aufsichtsrat angehört und dessen Vorsitz führt. Wenning soll dann mit dem Ausscheiden Schneiders in den Aufsichtsrat eintreten und den Vorsitz für die übrige Laufzeit der Wahlperiode bis 2017 übernehmen. Der Vorsitzende wird nicht direkt von der Hauptversammlung gewählt, sondern von den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Wenning (65) war von April 2002 bis zum 30. September 2010 Vorstandsvorsitzender der Bayer AG. Die gesetzlich vorgesehene Wartezeit für die Aufsichtsratstätigkeit früherer Vorstandsmitglieder im selben Unternehmen ("Cooling-off-Periode") endet nach zwei Jahren. Als neue Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner stehen außerdem Sue H. Rataj (55), Mitglied im Board of Directors des US-Chemiekonzerns Cabot Corp. (ISIN US1270551013/ WKN 856744), und Thomas Ebeling (53), Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG (ISIN DE0007771172/ WKN 777117), zur Wahl. Folgende Kandidaten, die dem Kontrollgremium bereits angehören, treten zur Wiederwahl an: Dr. Paul Achleitner, Dr. Clemens Börsig, Dr. Klaus Kleinfeld, Dr. Helmut Panke und Dr. Klaus Sturany. Bis zur Hauptversammlung 2014 sollen darüber hinaus Prof. Dr. Ekkehard D. Schulz und Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker wiedergewählt werden. Die Kandidaten stehen bei der Hauptversammlung einzeln zur Abstimmung.

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