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    EANS-News  552  0 Kommentare OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

    EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

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    Lesen Sie auch

    Wien (euro adhoc) - OMV Aktiengesellschaft

    Firmenbuch-Nr.: 93363z

    ISIN: AT 0000743059

    Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

    Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft

    (OMV) vom 17. Mai 2011 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, für die

    Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates und

    ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft

    auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu

    veräußern oder zu verwenden, insbesondere auch zur Bedienung von Long-Term-

    Incentive-Plänen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des

    Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen

    Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen.

    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser

    Ermächtigung Gebrauch zu machen und zu beschließen, bis maximal 495.524

    (176.720 für Vorstandsmitglieder sowie 318.804 für Führungskräfte) eigene

    Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2009 (LTIP

    2009) an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte des OMV Konzerns

    zuzuteilen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft

    erstatten daher folgenden

    B E R I C H

    1. Long Term Incentive Plan 2009

    Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2009 handelt es sich um ein

    leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die

    Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns, das die

    mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen

    der Geschäftsleitung und der Aktionäre durch eine langfristige Investition in

    Aktien verbinden soll. Teilnahmeberechtigt waren die Mitglieder des Vorstands

    (verpflichtende Teilnahme) und weitere Führungskräfte (optionale Teilnahme) des

    OMV Konzerns.

    Eigeninvestment

    Die Planteilnehmer mussten folgendes Eigeninvestment in OMV Aktien leisten: der

    Vorstandsvorsitzende 100%, der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende 85% und

    die sonstigen Mitglieder des Vorstandes 70% des jeweiligen jährlichen

    Bruttogrundgehalts; die anderen teilnehmenden Führungskräfte mussten nach Wahl

    des Teilnehmers EUR 15.000, EUR 30.000, EUR 60.000, EUR 90.000 oder EUR 120.000

    als Eigeninvestment in OMV Aktien investieren.

    Das Eigeninvestment hatte im Jahr 2009 zu erfolgen. Die Teilnehmer mussten die

    investierten Aktien auf einem OMV Depot oder persönlichen Teilnehmerdepot

    hinterlegen. Die investierten Aktien sind mindestens bis zum 31. März 2014 zu

    halten (vorbehaltlich der Regelungen beim Ausscheiden). Alle Finanzinstrumente,

    insbesondere Hedging, zur Absicherung des Eigeninvestments sind bei sonstigem

    Verlust der Teilnahmeberechtigung untersagt.

    Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands leisteten auf Basis des LTIP

    2009 folgende Eigeninvestments:

    Dr. Gerhard Roiss: Eigeninvestment Aktien: 28.469

    David C. Davies: Eigeninvestment Aktien: 20.096

    Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Eigeninvestment Aktien: 38.278

    Dipl.Ing. Dr. Werner Auli: Eigeninvestment Aktien: 20.096

    Dipl.Ing. Mag. Helmut Langanger: Eigeninvestment Aktien: 20.096

    Plan-Mechanismen

    Am Zuteilungstag, dem 1. April 2009, wurden den Teilnehmern am LTIP 2009

    jeweils bedingt Bonusaktien an der Gesellschaft zugeteilt. Der Wert der

    zugeteilten Ziel-Bonusaktien (LTI Zuteilungswert) berechnet sich bei

    Vorstandsmitgliedern ausgehend vom jeweiligen jährlichen Bruttogrundgehalt des

    Teilnehmers; bei Erreichen von 100% der Ziele werden dem Vorstandsvorsitzenden

    Aktien im Ausmaß von 90%, dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Aktien im

    Ausmaß von 75% und den übrigen Vorstandsmitgliedern Aktien im Ausmaß von 60%

    des jährlichen Bruttogrundgehalts zugeteilt. Bei teilnehmenden Führungskräften

    berechnet sich der Wert der zugeteilten Ziel-Bonusaktien (LTI Zuteilungswert)

    ausgehend vom Eigeninvestment des Teilnehmers; bei Erreichen von 100% der Ziele

    werden Aktien im Ausmaß von 90% des Eigeninvestments zugeteilt. Die Festlegung

    der Anzahl der zugeteilten Aktien wurde durch eine Teilung des LTI-

    Zuteilungswerts durch den Aktienkurs der OMV-Aktie festgelegt, wobei der zur

    Berechnung herangezogene Aktienkurs der durchschnittliche Schlusskurs der OMV-

    Aktie während des dreimonatigen Zeitraumes von 1. Jänner 2009 bis 31. März 2009

    war.

    Vor dem Anspruchstag sind die potenziellen Bonusaktien 'virtuell', d.h. die

    Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte.

    Am Anspruchstag, dem 31. März 2012, richtet sich die endgültige Anzahl der

    Bonusaktien nach dem Erreichen der Leistungskriterien. Für jedes

    Leistungskriterium wird, entsprechend der jeweiligen Erreichung in Prozent

    (jedem Leistungskriterium liegt eine Erreichungsspanne von 0%-100%-200% zu

    Grunde) die Anzahl der dafür einzuräumenden Bonusaktien berechnet. Der

    Prozentsatz der Erreichung wird dafür mit der Anzahl der dem jeweiligen

    Zielkriterium gewidmeten Aktien multipliziert. Die Gesamtanzahl der den

    Teilnehmern einzuräumenden Bonusaktien am Anspruchstag ergibt sich aus der

    Summe der Bonusaktien je Zielkriterium.

    Das Minimum an Bonusaktien beträgt 25% der insgesamt zugeordneten Aktienanzahl.

    Dies bedeutet, dass die Teilnehmer am LTIP 2009 eine Anzahl an Bonusaktien in

    Höhe von 25% der ihnen am Zuteilungstag zugeordnete Aktien erhalten, selbst

    wenn die Leistungskriterien insgesamt zu unter 25% erfüllt wurden. Das Maximum

    an Bonusaktien beträgt 175% der insgesamt zugeordneten Aktienanzahl. Dies

    bedeutet, dass höchstens eine Anzahl an Bonusaktien in Höhe von 175% der am

    Zuteilungstag zugeordneten Aktien eingeräumt werden kann.

    Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige interne und externe Wertschöpfung

    ab und lauten bei Vorstandsmitgliedern wie folgt:

    - 33,3%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return)

    - 33,3%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Durchschnittliches 3-Jahres-

    Gesamtziel: Die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des

    durchschnittlichen EVA innerhalb des Leistungszeitraums.

    - 33,3%: Absoluter EPS (Earnings Per Share): Durchschnittliches 3-Jahres-Ziel:

    Die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des durchschnittlichen EPS

    innerhalb des Leistungszeitraums.

    Die Definition der Leistungskriterien für teilnehmende Führungskräfte

    unterscheidet sich ausschließlich bei folgender Zieldefinition:

    - 33,3%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives 3-Jahres-Gesamtziel:

    Die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des kumulativen EVA innerhalb

    des Leistungszeitraums.

    Aktienübertragung

    Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten die Bonusaktien

    ausschließlich in Form von Aktien. Die Übertragung von Bonusaktien erfolgt

    spätestens 3 Monate nach Genehmigung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat,

    wobei jedoch ein Abzug der entsprechenden Steuern stattzufinden hat.

    Führungskräfte konnten sich im ersten Quartal des Jahres 2011 festlegen die

    Aktienübertragung als Barauszahlung (des Gegenwerts der ermittelten Anzahl an

    Bonusaktien auf Basis des Schlusskurses der OMV Aktien am Anspruchstag unter

    Abzug von Steuern und Abgaben) in Teilbeträgen zu erhalten. Diejenigen, die

    dies nicht gewünscht haben, haben bis 15. März 2012 die Möglichkeit, sich

    zwischen einer Aktienübertragung und einer Barauszahlung des Gegenwerts der

    ermittelten Anzahl an Bonusaktien auf Basis des Schlusskurses der OMV Aktien am

    Anspruchstag (unter Abzug von Steuern und Abgaben) zu entscheiden.

    Falls die Autorisierung der Erreichung der Leistungskriterien durch den

    Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erfolgt, wird die Aktienübertragung am

    auf den Anspruchstag folgenden Geschäftstag durchgeführt, andernfalls wird die

    Übertragung am Beginn des Folgemonats nach der Autorisierung durchgeführt.

    Falls eine Barauszahlung bzw. Aktienübertragung auf Basis falscher oder

    unrichtiger Daten erfolgt, müssen etwaige Vorteile nach Vorliegen der

    Berichtigungen an das Unternehmen rückerstattet werden.

    Es kann über maximal so viele Aktien im Ausmaß der Zuteilung sofort frei

    verfügt werden wie im Rahmen des Eigeninvestments eingebracht wurden, darüber

    hinausgehende Aktien (mindestens in der Anzahl des Eigeninvestments) sind noch

    bis 31. März 2014 zu halten.

    Die aufgrund der obgenannten Kriterien maximale Zahl der an die einzelnen

    aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und die sonstigen

    Führungskräfte zuteilbaren Bonusaktien stellt sich wie folgt dar:

    Dr. Gerhard Roiss: 39.906

    David C. Davies: 27.362

    Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: 54.728

    Dipl.Ing. Dr. Werner Auli: 27.362

    Dipl.Ing. Mag. Helmut Langanger: 27.362

    Sonstige Führungskräfte: 318.804

    (darunter: Mag. Manfred Leitner: 9.044)

    Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmern

    Durch eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:

    • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht übertragene Ansprüche aus

    dem Plan verfallen, Eigeninvestment Aktien werden am Tag des Ausscheidens

    zurück übertragen.

    • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Tag des

    Ausscheidens zurück übertragen. Noch nicht übertragene Bonusaktien (falls

    zutreffend) aus dem Plan werden am Tag des Ausscheidens übertragen/verwertet.

    Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:

    • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht übertragene Ansprüche aus

    Plänen bleiben gefolgt von der Behaltefrist bestehen und Eigeninvestment

    Aktien werden am Ende des letzten Plans zurück übertragen.

    • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende des letzten

    Plans zurück übertragen. Noch nicht übertragene Bonusaktien (falls

    zutreffend) aus dem Plan am Ende der Behaltefrist (31.03.2014)

    übertragen/verwertet.

    Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfähigkeit:

    • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht übertragene Ansprüche aus

    Plänen bleiben gefolgt von der Behaltefrist bestehen und Eigeninvestment

    Aktien werden am Ende des letzten Plans zurück übertragen.

    • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende des letzten

    Plans zurück übertragen. Noch nicht übertragene Bonusaktien (falls

    zutreffend) aus dem Plan werden am Tag des Ausscheidens übertragen/verwertet.

    Ableben:

    • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht übertragene Ansprüche aus

    Plänen werden per Sterbedatum bewertet und in bar ausgezahlt und

    Eigeninvestment Aktien werden zum frühestmöglichen Termin zurück übertragen.

    • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden zum frühestmöglichen

    Termin zurück übertragen. Noch nicht übertragene Bonusaktien (falls

    zutreffend) aus dem Plan werden am selben Tag übertragen/verwertet.

    2. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre

    Wie oben dargestellt, sollen im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2009

    Mitgliedern des Vorstands und weiteren Führungskräften des OMV Konzerns eigene

    Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV insbesondere,

    den Fokus der teilnehmenden Personen auf den langfristigen Unternehmenswert und

    die Identifikation mit dem Unternehmen zu steigern. Es handelt sich um ein

    leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument, das die mittel- und

    langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der

    Geschäftsleitung und Aktionäre verbinden soll. Für diese Verwendung ist ein

    Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre der Gesellschaft

    erforderlich.

    Hinsichtlich der erwähnten Verwendung überwiegt daher insgesamt das

    Gesellschaftsinteresse den Nachteil der Aktionäre durch den Ausschluss der

    allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Verwendung bzw. Veräußerung der eigenen

    Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit ist aus

    den dargestellten Gründen bei Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände

    erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist

    daher sachlich gerechtfertigt.

    Wien, im März 2012 Der Vorstand und Aufsichtsrat

    Rückfragehinweis:

    OMV

    Investor Relations:

    Lacramioara Diaconu

    Tel. +43 1 40 440-21600

    e-mail: investor.relations@omv.com

    Media Relations:

    Johannes Vetter

    Tel. +43 1 40 440-21661

    e-mail: media.relations@omv.com

    Internet Homepage: http://www.omv.com

    Unternehmen: OMV Aktiengesellschaft

    Trabrennstraße 6-8

    A-1020 Wien

    Telefon: +43 1 40440/21600

    FAX: +43 1 40440/621600

    Email: investor.relations@omv.com

    WWW: http://www.omv.com

    Branche: Öl und Gas Verwertung

    ISIN: AT0000743059

    Indizes: ATX Prime, ATX

    Börsen: Amtlicher Handel: Wien

    Sprache: Deutsch




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