Stächele
War bei EnBW-Deal nicht in 'Zwangssituation'
STUTTGART (dpa-AFX) - Der ehemalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) hat sich bei der kurzfristigen Genehmigung des EnBW -Deals nicht unter Druck gesetzt gefühlt. 'Ich habe mich tatsächlich nicht in einer Zwangssituation empfunden', sagte Stächele am Freitag vor dem EnBW -Untersuchungsausschuss in Stuttgart. Stächele war am späten Abend vor der Vertragsunterzeichnung zum Rückerwerb der EnBW-Beteiligung der französischen EDF durch das Land kurzfristig einbestellt worden, um das Notbewilligungsrecht für das 4,7-Milliarden-Geschäft auszuüben. Im Staatsministerium sei er über die wirtschaftlichen und juristischen Fragen des Deals durch die Investmentbank Morgan Stanley und die Kanzlei Gleiss Lutz informiert worden.
'Ich fühlte mich gründlich, abschließend und sauber beraten.' Er fügte hinzu: 'Da kam überhaupt kein Zweifel auf.' Dass der Staatsgerichtshof wie geschehen später die Rechtsauffassung der Anwälte hätte korrigieren können, sei ihm damals gar nicht in den Sinn gekommen. 'Ein gerütteltes Maß Grundvertrauen war schon da', sagte er mit Blick auf Gleiss Lutz. Der Staatsgerichtshof hatte den Deal am Parlament vorbei als Verfassungsbruch gerügt. Stächele war infolgedessen von seinem Amt als Landtagspräsident zurückgetreten.
Der Minister a.D., der locker und leutselig die Fragen beantwortete, war nach eigenen Angaben von dem Rückerwerb 'angetan'. Die für die Notbewilligung erforderliche Eilbedürftigkeit des Deals habe er für begründbar gehalten. Der Rückerwerb des Aktienpaketes habe nach seiner damaligen Meinung dem Wohle des Landes gedient; er habe deshalb nicht für ein Scheitern verantwortlich sein wollen. Dass ein Parlamentsvorbehalt bei den Franzosen nicht durchzusetzen gewesen sei, sei ihm ebenfalls glaubhaft vermittelt worden. Zudem habe aus damaliger Sicht das Geschäft für den Haushalt keine Belastung dargestellt.
Als 'Schweinerei' habe er rückblickend empfunden, dass die oberschwäbischen Landräte vier, fünf Tage vor ihm über den Deal und die Frage des kaum erreichbaren Parlamentsvorbehaltes informiert worden seien. Der Zusammenschluss der oberschwäbischen Landkreise in der OEW ist ein Miteigentümer der EnBW . 'Spätestens, wenn man mit anderen den Artikel 81 (der Landesverfassung) bespricht, wäre es durchaus richtig gewesen, den Finanzminister einzubeziehen.' Er habe bis zur Sitzung am Vorabend der Vertragsunterzeichnung nicht gewusst, um welches Thema es ging./jug/DP/he