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     944  0 Kommentare Kabel Deutschland-Aktie nach Klage gegen die Deutsche Telekom im Blick

    Unterföhring (www.aktiencheck.de) - Die Kabel Deutschland Holding AG (ISIN DE000KD88880/ WKN KD8888) will die Kosten für die Mitbenutzung von Kabelkanälen reduzieren und hat in diesem Zusammenhang Klage gegen die Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508/ WKN 555750) eingereicht.

    Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, hat die Tochtergesellschaft Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDVS ) am Donnerstag Klage auf Reduzierung der Kosten für mitbenutzte Kabelkanäle gegen die Telekom Deutschland GmbH eingereicht. Angestrebt werde dabei eine Herabsetzung der Vergütung für die Mitbenutzung von Kabelkanälen von heute derzeit rund 100 Mio. Euro um ca. zwei Drittel sowie die Rückzahlung überzahlter Beträge in Höhe von rund 273 Mio. Euro zuzüglich Zinsen. Die Klage stütze sich auf den Vorwurf einer missbräuchlich überhöhten Vergütung. KDVS erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

    Hintergrund der Klage sind Entscheidungen der Bundesnetzagentur, in denen die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom zum Zweck des für VDSL-Angebote erforderlichen Zugangs zu Kabelverzweigern (Multifunk-tionsgehäuse) zunächst bis 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert wurden, das deutlich niedriger liegt als die gegenwärtig von KDVS gezahlte Vergütung, teilte der Konzern weiter mit. KDVS ist der Auffassung, dass es zwischen den regulierten und den von KDVS genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der von KDVS geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen.

    Die Aktie von Kabel Deutschland gewinnt derzeit 0,27 Prozent auf 46,81 Euro, während die Aktie der Deutschen Telekom aktuell um 0,64 Prozent auf 8,79 Euro abgeben muss. (05.04.2012/ac/n/d)







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