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Tipp24 SE: Tipp24 plant Spin-off des Deutschlandgeschäfts in eigenständige börsennotierte Lotto24 AG
DGAP-News: Tipp24 SE / Schlagwort(e): Dividende/Absichtserklärung
Tipp24 SE: Tipp24 plant Spin-off des Deutschlandgeschäfts in
eigenständige börsennotierte Lotto24 AG
20.04.2012 / 19:42
Ausschüttung der Lotto24-Anteile als Sachdividende an die Aktionäre
(Hamburg, 20. April 2012) Die Tipp24 SE beabsichtigt, das im Februar 2012
unter der Marke Lotto24 gestartete deutsche Lotterievermittlungsgeschäft im
Rahmen eines Spin-off vom Tipp24-Konzern zu trennen und in eine im Prime
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaft zu
überführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung der
Tipp24 SE daher vorschlagen, die Anteile an der künftigen Lotto24 AG
(bislang Tipp24 Deutschland GmbH) im Rahmen einer Sachdividende im
Verhältnis von 1 zu 1 an alle Aktionäre auszuschütten. Jeder Aktionär der
Tipp24 SE soll damit für eine Tipp24-Aktie zusätzlich eine Lotto24-Aktie
erhalten.
Die Tipp24 SE wird sich nach dem geplanten Spin-off der deutschen
Geschäftsaktivitäten mit Vorrang dem Ausbau des Auslandsgeschäfts widmen.
Das Unternehmen plant insbesondere den Aufbau eines neuen internationalen
Geschäftsbereichs von Internetdienstleistungen für Lotterieveranstalter.
Die Lotto24 AG wird sich auf die Vermittlung staatlicher Lotterien in
Deutschland konzentrieren. Das im Februar gestartete Angebot unter
www.lotto24.de richtet sich bisher an Kunden in Schleswig-Holstein und
Sachsen-Anhalt. In Schleswig-Holstein wurde 2011 ein neues
Glücksspiel-Gesetz verabschiedet, das die Online-Vermittlung staatlicher
Lotterien wieder erlaubt, in Sachsen-Anhalt hatte die Tipp24 SE
rechtskräftig das Recht der Internetlotterievermittlung erstritten. Die
Tipp24 SE geht davon aus, dass nach dem Inkrafttreten des
Glückspieländerungsstaatsvertrags ab Juli 2012 in ganz Deutschland wieder
eine gesetzliche Grundlage für die Online-Vermittlung von Lotterien
bestehen wird.
Für die Vermittlungstätigkeit wird die Lotto24 AG Erlaubnisse verschiedener
Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern einholen müssen. Hierbei
könnte eine fortbestehende gesellschaftsrechtliche Verbindung der künftigen
Lotto24 AG zur Tipp24 SE bzw. ihren vollkonsolidierten
Minderheitsbeteiligungen die Erlaubnisverfahren erschweren. Um in diesem
Zusammenhang eine von rechtlichen Auseinandersetzungen der Tipp24 SE
unbelastete Wiederaufnahme der Geschäftsaktivitäten in Deutschland zu
ermöglichen, plant die Tipp24 SE den Spin-off des Deutschlandgeschäfts in
eine eigenständige börsennotierte Gesellschaft.
Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE: ´Tipp24
befindet sich seit mittlerweile vier Jahren in Auseinandersetzungen über