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    DGAP-News  479  0 Kommentare Tipp24 SE: Tipp24 plant Spin-off des Deutschlandgeschäfts in eigenständige börsennotierte Lotto24 AG



    DGAP-News: Tipp24 SE / Schlagwort(e): Dividende/Absichtserklärung
    Tipp24 SE: Tipp24 plant Spin-off des Deutschlandgeschäfts in
    eigenständige börsennotierte Lotto24 AG

    20.04.2012 / 19:42




    Ausschüttung der Lotto24-Anteile als Sachdividende an die Aktionäre

    (Hamburg, 20. April 2012) Die Tipp24 SE beabsichtigt, das im Februar 2012
    unter der Marke Lotto24 gestartete deutsche Lotterievermittlungsgeschäft im
    Rahmen eines Spin-off vom Tipp24-Konzern zu trennen und in eine im Prime
    Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaft zu
    überführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung der
    Tipp24 SE daher vorschlagen, die Anteile an der künftigen Lotto24 AG
    (bislang Tipp24 Deutschland GmbH) im Rahmen einer Sachdividende im
    Verhältnis von 1 zu 1 an alle Aktionäre auszuschütten. Jeder Aktionär der
    Tipp24 SE soll damit für eine Tipp24-Aktie zusätzlich eine Lotto24-Aktie
    erhalten.

    Die Tipp24 SE wird sich nach dem geplanten Spin-off der deutschen
    Geschäftsaktivitäten mit Vorrang dem Ausbau des Auslandsgeschäfts widmen.
    Das Unternehmen plant insbesondere den Aufbau eines neuen internationalen
    Geschäftsbereichs von Internetdienstleistungen für Lotterieveranstalter.

    Die Lotto24 AG wird sich auf die Vermittlung staatlicher Lotterien in
    Deutschland konzentrieren. Das im Februar gestartete Angebot unter
    www.lotto24.de richtet sich bisher an Kunden in Schleswig-Holstein und
    Sachsen-Anhalt. In Schleswig-Holstein wurde 2011 ein neues
    Glücksspiel-Gesetz verabschiedet, das die Online-Vermittlung staatlicher
    Lotterien wieder erlaubt, in Sachsen-Anhalt hatte die Tipp24 SE
    rechtskräftig das Recht der Internetlotterievermittlung erstritten. Die
    Tipp24 SE geht davon aus, dass nach dem Inkrafttreten des
    Glückspieländerungsstaatsvertrags ab Juli 2012 in ganz Deutschland wieder
    eine gesetzliche Grundlage für die Online-Vermittlung von Lotterien
    bestehen wird.

    Für die Vermittlungstätigkeit wird die Lotto24 AG Erlaubnisse verschiedener
    Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern einholen müssen. Hierbei
    könnte eine fortbestehende gesellschaftsrechtliche Verbindung der künftigen
    Lotto24 AG zur Tipp24 SE bzw. ihren vollkonsolidierten
    Minderheitsbeteiligungen die Erlaubnisverfahren erschweren. Um in diesem
    Zusammenhang eine von rechtlichen Auseinandersetzungen der Tipp24 SE
    unbelastete Wiederaufnahme der Geschäftsaktivitäten in Deutschland zu
    ermöglichen, plant die Tipp24 SE den Spin-off des Deutschlandgeschäfts in
    eine eigenständige börsennotierte Gesellschaft.

    Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE: ´Tipp24
    befindet sich seit mittlerweile vier Jahren in Auseinandersetzungen über
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