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    Infinus  6267  0 Kommentare Berater sollten Ruhe bewahren - Seite 2

    Betroffene Vermittler sollten beim Kundenkontakt folgendes beachten: „Weder sollten sie rechtsberatend tätig werden, noch eine persönliche Stellungnahme zu der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation ihren Kunden gegenüber abgeben. Vor allem nicht schriftlich“, so Wirth. Berater sollten in jedem Fall bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden bestehen zu lassen. „Für Fragen der Kunden sollten Vermittler erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten“, empfiehlt der AfW-Vorstand. „Mehr aber auch nicht“ Bei gemeinsamen Aktions- und Interessengemeinschaften von Anlegern und Vermittler, sei zudem unbedingte Vorsicht walten zu lassen. Ein Interessenkonflikt sei vorprogrammiert.

    Staatsanwaltschaft sperrt Infinus-Konten, Haftungsdach macht dicht

    Dass Berater mit Ansprüchen seitens ihrer Kunden konfrontiert sehen könnten, wird immer wahrscheinlicher. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Dresden im Zuge der Ermittlungen zahlreiche Konten der Infinus-Unternehmensgruppe sperren lassen. Selbst Anleger mit kurzfristig kündbaren Orderschuldverschreibungen kämen vorerst nicht mehr an ihr Geld. „Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben“, heißt es in einer Stellungnahme des sächsischen Landeskriminalamtes. Das Problem für die Anleger: Es ist vollkommen unklar, wie lange sich die Ermittlungen hinziehen. Denn das Verfahren ist äußerst umfangreich. Selbst wenn sich die Anschuldigungen schließlich als haltlos herausstellen, dürfte das Geld der Anleger noch eine Zeit lang eingefroren bleiben.

    Aufgrund dieser Tatsache hat Medienberichten zufolge nun das Haftungsdach der Infinus AG den Betrieb eingestellt. Es würden keine Provisionen ausgezahlt und die Geschäfte von Vermittlern des Haftungsdaches könnten derzeit nicht weiterverarbeitet werden, heißt es dort. Bei der Infinus AG wollte dazu niemand Stellung nehmen.

    Und wenn es mal schief läuft, dann richtig: Die Dresdner Bild-Zeitung veröffentlichte Fotos von angeblichen „Protz-Partys der Infinus-Bosse“ in einem Vier-Sterne-Hotel . Die Zeitung zitiert einen Insider: „Die Abende waren unvergesslich. Es gab nicht nur wagenradgroßen Parmesan, luftgetrockneten Schinken und exquisite Menüs, sondern zum Nachtisch auch heiße Stripperinnen und zum Höhepunkt ein Feuerwerk.“ Sollte diese Meldung stimmen, bedeutet das natürlich nicht, dass sich die juristischen Anschuldigen ebenfalls als wahr herausstellen. Dem Ruf der Infinus AG nutzen die Fotos jedoch auf keinen Fall.

    (PD)


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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
    Infinus Berater sollten Ruhe bewahren - Seite 2 AfW-Vorstand gibt Beratern Empfehlungen zu Kundenkontakt. Infinus-Konten wurden eingefroren, Haftungsdach stellt Betrieb ein.

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