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    PTA-CMS  528  0 Kommentare PORR AG: Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002



    Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

    Wien (pta031/11.12.2013/18:05) - Der Vorstand der PORR AG beschloss am 19.11.2013 einen Teil der von der Unter-stützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. ("Unterstützungskasse") gehaltenen Aktien der PORR AG sowie sämtliche von der Unterstützungskasse gehaltenen Kapitalanteilscheine der PORR AG an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrates der Porr Bau GmbH ("Wilmsfonds") zu übertragen. Der Beschluss des Vorstands sowie der Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts wurden am 19.11.2013 veröffentlicht. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung mit Beschluss vom 05.12.2013.

    Mit Vertrag über die Übertragung von Aktien und Kapitalanteilscheinen vom 10.12.2013 übertrug die Unterstützungskasse vorerst 19.495 Stückaktien und 21.524 Kapitalanteilscheine an der PORR AG an den Wilmsfonds. Wie bereits im Beschluss vom 19.11.2013 ausgeführt, wurden unter anderem als Ausgleich für den gutachterlich ermittelten Wert einer aus dem Nachlass des Herrn Dir. Ludwig Wilms stammenden Liegenschaft in Wien ebenfalls Stückaktien bzw. Kapitalanteilscheine der PORR AG an den Wilmsfonds übertragen. Beim Verkauf dieser Liegenschaft wurde nunmehr ein höherer Nettoverkaufspreis erzielt, weshalb die Unterstützungskasse dem Wilmsfond weitere Aktien der PORR AG übertragen wird. Ein entsprechender Beschluss des Vorstandes wird in den kommenden Tagen gefasst und gesondert veröffentlicht.

    Die übrigen von der Unterstützungskasse gehaltenen Aktien der PORR AG sollen nunmehr über ein Verkaufsprogramm veräußert werden. Der Vorstand hat daher am heutigen Tag beschlossen, ein Volumen von bis zu 101.622 Stück Aktien der PORR AG, dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von bis zu 0,85 %, über ein Veräußerungsprogramm über die Wiener Börse zu verkaufen.

    Der Beschluss des Vorstands wird hiermit gemäß § 82 Abs 8 Börsegesetz iVm § 4 Abs 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht.

    Weiters werden mit der vorliegenden Veröffentlichung gemäß § 5 der Veröffentlichungs-verordnung 2002 die Eckpunkte der Veräußerung weiterer eigener Aktien der PORR AG (Veräußerungsprogramm) bekannt gemacht.

    Angaben zum Veräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4, 6 oder 8 AktG: nicht anwendbar. 2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: nicht anwendbar. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: ab 16.12.2013 bis 30.12.2013. 4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607). 5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 101.622 Stück Aktien - dies entspricht ca. 0,85 % des derzeitigen Grundkapitals - über die Börse zu veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.805.000,00. Es ist zerlegt in 11.902.500 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie. 6. Niedrigster und höchster zu leistender und/oder zu erzielender Gegenwert je Aktie: Veräußerung mindestens zu EUR 18,00 je Aktie und höchstens zu EUR 36,00 je Aktie. 7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: die Veräußerung findet über die Wiener Börse statt. Zweck des Verkaufs ist die Steigerung des Streubesitzes und des Handelsvolumens bzw. die Angebots- und Nachfrageverbesserung für Aktien der PORR AG. 8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: keine. Sämtliche Aktien der PORR AG sind zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. 9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm. 10. Änderungen der bereits veröffentlichten Angaben über die im Rahmen der Veräußerung durchgeführten Transaktionen erfolgen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations".

    Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien der PORR AG und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von Aktien der PORR AG anzunehmen.

    Der Vorstand

    Rückfragehinweis: Generaldirektor Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA PORR AG Tel.: +43 (0)50 626-1000 E-Mail: kh.strauss@porr.at

    Mag. Gabriele Al-Wazzan, Unternehmenskommunikation PORR AG Tel.: +43 (0)50 626 - 2371 E-Mail: gabriele.al-wazzan@porr.at



    (Ende)

    Aussender: PORR AG Adresse: Absberggasse 47, 1100 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen Tel.: 050626-1199 E-Mail: rolf.petersen@porr.at Website: www.porr-group.com

    ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000609664 (Sonstige), AT0000A0F9G7 (Anleihe), AT0000A0KJK9 (Anleihe), AT0000A0XJ15 (Anleihe) Börsen: Amtlicher Handel in Wien

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20131211031 ]

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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