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    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.  493  0 Kommentare Prokon meldet Insolvenz an


    (DGAP-Media / 23.01.2014 / 09:19)

    Prokon meldet Insolvenz an

    Das Ultimatum der PROKON-Geschäftsführung an die 75.000
    Genussscheininhaber, ihr Geld nicht abzuziehen, war nicht von Erfolg
    gekrönt. Gestern musste der Windparkbetreiber Insolvenz anmelden. Nach
    Ansicht der SdK ist das eingesetzte Vermögen der Anleger damit aber im
    Gegensatz zu anders lautenden Medienberichten nicht zu 100% verloren.

    Laut Mitteilung von PROKON hatten sich ungefähr die Hälfte der 75.000
    PROKON-Genussrechtsinhaber nach einem entsprechenden Aufruf des
    Windkraftspezialisten Anfang Januar 2014 bereiterklärt, ihr
    Genussrechtskapital nicht abzuziehen. Laut PROKON wäre aber von mindestens
    95 % des Genussrechtskapitals eine entsprechende Zusage nötig gewesen, um
    die Insolvenz zu verhindern.

    Vorläufiges Insolvenzverfahren

    Die ist nun eingetreten. Die PROKON Regenerative Energien GmbH hat am
    22.1.2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt.
    Mutmaßlich verfügt PROKON nicht über die nötige Liquidität, um die
    Auszahlungen der gekündigten Genussrechtsanteile leisten zu können. Zum
    vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin
    vom Amtsgericht Itzehoe bestellt. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens
    ist die Sicherung und der Erhalt des PROKON-Vermögens. Laut vorläufigem
    Insolvenzverwalter sind sämtliche Verfügungen der PROKON-Geschäftsführung
    ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    wirksam.

    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun zunächst eine Bestandsaufnahme
    des Firmengeflechtes vornehmen müssen. Er wird prüfen müssen, worin das
    Genussrechtskapital in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro investiert wurde und
    welche Vermögenswerte vorhanden sind. Denn erst dann kann beurteilt werden,
    wie werthaltig das PROKON-Vermögen ist und ob für die Genussrechteinhaber
    Verwertungschancen bestehen.

    Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät jedem Anleger ohne
    entsprechende Kostenübernahmezusage einer evtl. vorhandenen
    Rechtsschutzversicherung, vor Einholung eines kostenpflichtigen Rechtsrats
    oder gar der Einleitung rechtlicher Schritte, zu prüfen, ob er damit
    schlechtem Geld nicht auch noch gutes hinterherwirft.
    Der vorläufige Insolvenzverwalter weist außerdem darauf hin, dass


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