DGAP-Stimmrechte
HeidelbergCement AG (deutsch)
HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
HeidelbergCement AG
13.03.2014 15:02
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wir wurden mit Schreiben vom 12. März 2014 über Folgendes informiert:
A. Die KL Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG
Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
B. Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke GmbH, Zossen, Deutschland,
hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
C. Die UBH Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG
Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
D. Die Piwa GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes
mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
E. Die VEM Beteiligungen GmbH, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG
Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
F. Die Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und
verkaufs KG, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes
mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
G. Die VEM Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Zossen, Deutschland, hat
uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
H. Die VEM Spohn GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG
Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
Heidelberg, den 13. März 2014
Der Vorstand
13.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HeidelbergCement AG
Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.heidelbergcement.com
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