Nötigung im Disput?
Lanxess und Ex-Chef Heilmann streiten um Millionenabfindung
Nicht wirtschaftliche Probleme des Unternehmens, sondern ein Streit mit dem Aufsichtsrat über die Kosten der Sicherheitsvorkehrungen an seinem Privathaus in Hamburg
waren nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ der Grund dafür, dass Axel Heitmann seinen eigentlich noch bis 2017 laufenden Vertrag als Vorstandsvorsitzender des Kölner Spezialchemieherstellers
Lanxess Ende Januar vorzeitig beendete.
Wie das Wirtschaftsmagazin berichtet, hatte Heitmann 2010 eine denkmalgeschützte alte Villa in Hamburg als neuen Familiensitz erworben und das Gebäude zum Schutz gegen Anschläge und Entführungen
aufwendig sichern lassen. Die Kosten der Maßnahmen, die mit dem Werksschutz und dem Landeskriminalamt abgesprochen waren, summierten sich auf über 800.000 Euro. Einen Teil davon zahlte Heitmann aus
eigener Tasche. Fast 600.000 Euro aber stellte er Lanxess in Rechnung - als so genannte „dienstliche Fürsorgeaufwendung“. Wegen der besonderen „Funktionsgefährdung“ von Heitmann als Spitzenmanager
eines Dax-Unternehmens war Jahre zuvor auch das Haus der Familie in Mülheim an der Ruhr auf Kosten des Konzerns gesichert worden.
Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Hamburg ließen die Auseinandersetzungen zwischen Heitmann und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Rolf Stomberg, eskalieren, so die „WirtschaftsWoche“ weiter.
Erst wurde auf Initiative Stombergs eine Vereinbarung über die Auflösung des Vertrags mit Heitmann getroffen, der eine Abfindung von sechs Millionen Euro vorsah. Wenige Wochen später forderte
Lanxess seinen ehemaligen Vorstandschef auf, auf die Abfindung zu verzichten – andernfalls werde man den Vertrag nachträglich fristlos kündigen und die Sache öffentlich machen. Um eine
Rufschädigung zu vermeiden, stimmte Heitmann am 26. Januar der nachträglichen Änderung des Aufhebungsvertrags zu.
Beigelegt sei der Streit zwischen dem Kölner Unternehmen und seinem früheren Vorstandschef nach Information des Wirtschaftsmagazins damit allerdings noch lange nicht. In den vergangenen Wochen hat
Heitmann durch zwei Anwaltskanzleien – Lexpert aus Dresden sowie Feigen & Graf aus Köln – eingehend untersuchen lassen, wie der Einbau der Sicherheitseinrichtungen im Hamburger Haus juristisch
zu würdigen sei. Da die Anwälte sowohl unter straf-, aktien- wie auch unter zivilrechtlichen Aspekten keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten erkennen konnten, will Heitmann nun prüfen, ob er zur
Änderung des Aufhebungsvertrag und zum Verzicht auf die Abfindung genötigt wurde – und gegebenenfalls Klage gegen Lanxess erheben.
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