conwert Immobilien Invest SE
EINLADUNG zu der 13. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2
10. Beschlussfassung über die im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 8 erforderliche Änderung der Satzung in § 4.
11. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Hinblick auf die Anpassung des § 20 Abs 2 und Abs 4 der Satzung an § 10a Abs 1 AktG und § 262 Abs 20 AktG in der ab 1. Jänner 2014 geltenden Fassung.
1. Bereitstellung von Informationen (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen sind gemäß Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 16. April 2014, unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
http://www.conwert.at abrufbar:
+ Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten bzw. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird;
+ Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführenden Direktoriums gemäß § 41 Abs 1 SE-Gesetz;
+ UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und Lagebericht;
+ Corporate Governance-Bericht;
+ IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und lagebericht;
+ Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 41 Abs 2 und 3 SE-Gesetz;
+ Jahresbericht des Verwaltungsrats gemäß § 58 SE-Gesetz;
+ Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten gemäß § 46 Abs 3 SE-Gesetz iVm § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6;
+ Gegenüberstellung des § 4 der Satzung und des § 20 der Satzung in der bisherigen und in der zur Änderung vorgeschlagenen Form;
+ Schriftlicher Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 38 Abs 2 SE-Gesetz iVm 174 Abs 4 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der zum Tagesordnungspunkt 9 zu beschließenden Ermächtigung.
Die Einberufung ist überdies ab sofort auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.conwert.at zugänglich.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 16. April 2014, werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.conwert.at weiters Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich gemacht.
2. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 5 AktG):
2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Gemäß § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf vom Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
+ Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten bzw. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird;
+ Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführenden Direktoriums gemäß § 41 Abs 1 SE-Gesetz;
+ UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und Lagebericht;
+ Corporate Governance-Bericht;
+ IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und lagebericht;
+ Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 41 Abs 2 und 3 SE-Gesetz;
+ Jahresbericht des Verwaltungsrats gemäß § 58 SE-Gesetz;
+ Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten gemäß § 46 Abs 3 SE-Gesetz iVm § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6;
+ Gegenüberstellung des § 4 der Satzung und des § 20 der Satzung in der bisherigen und in der zur Änderung vorgeschlagenen Form;
+ Schriftlicher Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 38 Abs 2 SE-Gesetz iVm 174 Abs 4 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der zum Tagesordnungspunkt 9 zu beschließenden Ermächtigung.
Die Einberufung ist überdies ab sofort auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.conwert.at zugänglich.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 16. April 2014, werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.conwert.at weiters Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich gemacht.
2. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 5 AktG):
2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Gemäß § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf vom Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
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