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    ROUNDUP  573  0 Kommentare Commerzbank muss keine höheren Betriebsrenten zahlen

    ERFURT (dpa-AFX) - Betriebsrentner der Commerzbank haben keinen Anspruch auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Pensionen. Die Bank sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet gewesen, die Betriebsrenten anzuheben, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (3 AZR 51/12). Damit scheiterte ein Kläger aus Hessen mit seiner Forderung nach einer 5,2-prozentigen Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Juli 2010 auch in der letzten Instanz.

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    Das Erfurter Urteil hat nach Gerichtsangaben Auswirkungen auf mehr als 4000 Betriebsrentner der Commerzbank. Viele von ihnen hatten das Institut wegen des vor vier Jahren verweigerten Inflationsausgleiches verklagt.

    Die Entscheidung sei jedoch nicht auf andere Banken übertragbar, betonte die Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner. Entscheidend sei die wirtschaftliche Lage jedes einzelnen Unternehmens.

    Im Falle der Commerzbank urteilten die obersten Arbeitsrichter, dass diese von keinen hinreichenden Gewinnen ausgehen konnte, um den Kaufkraftverlust für ihre Betriebsrentner auszugleichen. Ihr Eigenkapital müsse die Bank für eine Erhöhung der Betriebsrenten nicht antasten, hieß es.

    Die Commerzbank begrüßte, dass mit dem Urteil nun Klarheit geschaffen worden sei. Zwar gebe es Verständnis für den Unmut der Pensionäre. Allerdings seien nicht nur die Betriebsrentner von Einschnitten betroffen. So stagniere das Gehalt der außertariflich beschäftigten Mitarbeiter der Commerzbank über Jahre und auch die Aktionäre müssten seit 2008 auf eine Dividende verzichten, erklärte die Bank. Zudem würden bis Ende 2016 rund 5200 Vollzeitstellen abgebaut.

    Die zweitgrößte deutsche Bank, die in der Finanzkrise 2008/2009 Milliarden Rettungsgelder vom Staat bekam und in der Folge teilverstaatlicht wurde, hat nach eigenen Angaben auch im vergangenen Jahr die Betriebsrenten nicht erhöht.

    Die Betriebsrente ist eine Leistung des Arbeitgebers, zu der Arbeitnehmer keinen Beitrag zahlen müssen. Laut dem Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Altersversorgung zu prüfen. Hierbei sind aber sowohl die Belange der Betriebsrentner, als auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen./geh/DP/stw




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