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    EANS-Hauptversammlung  339  0 Kommentare UNIQA Insurance Group AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der
    Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor
    Relations/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind auf der
    Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für
    den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
    Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
    Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
    Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
    samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
    drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
    derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
    der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 5.5.2014, zugehen. Ein
    solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der
    Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
    Investor Relations, zu richten.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
    Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
    Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
    und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
    Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
    an die Gesellschaft unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere
    Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per
    Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an
    die E-Mail Adresse investor.relations@uniqa.at, wobei bei
    Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B.
    als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich,
    wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
    Hauptversammlung, d.h. spätestens am 14.5.2014, zugeht. Bei einem
    Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
    der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
    Abs 2 AktG.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesord-nungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
    werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
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