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    DGAP-News  528  0 Kommentare Deutsche Rohstoff beschließt Aktienrückkauf


    Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    14.07.2014 12:30

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
    Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Deutsche Rohstoff beschließt Aktienrückkauf

    Heidelberg. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG (ISIN DE000A0XYG76, WKN
    A0XYG7) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der
    Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 beschlossen, über die
    Börse eigene Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 5 Mio. zu erwerben. Unter
    Zugrundelegung des Xetra-Schlusskurses der Aktie der Deutsche Rohstoff AG
    (Stand: 11. Juli 2014) würde das zu einem Rückkaufvolumen von bis zu ca.
    250.000 Stück Aktien führen. Der Aktienrückkauf soll ab dem 16. Juli 2014
    beginnen und spätestens am 31. Dezember 2014 beendet werden. Die zurück
    erworbenen Aktien dürfen zu allen nach den einschlägigen aktienrechtlichen
    Bestimmungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken
    verwendet werden.

    Die Gesellschaft hat die ICF Kursmakler AG, Frankfurt, mit dem Rückkauf
    über die Börse beauftragt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den
    Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
    Gesellschaft. Das Recht der Deutsche Rohstoff AG, den Rückkauf vorzeitig zu
    beenden, bleibt unberührt. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Für die
    zurückgekauften Aktien darf der Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne
    Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs
    der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter
    Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Begründung
    der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder
    unterschreiten.

    Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des
    Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
    2003 (nachfolgend "EG-VO") und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu
    beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der
    über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des
    derzeit höchsten unabhängigen Angebots, jeweils an der Börse, an der der
    Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
    Entsprechend Art. 5 Abs. 2 EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des
    durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der
    jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz wird
    aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor
    Veröffentlichung des Programms abgeleitet und für die genehmigte Dauer des
    Programms festgelegt. Bei außerordentlich geringer Liquidität ist die Bank
    unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 EG-VO berechtigt, die genannte
    25-%-Schwelle zu überschreiten.

    Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
    Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Deutsche
    Rohstoff wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen
    regelmäßig auf ihrer Internetseite (www.rohstoff.de) im Bereich Investor
    Relations bekannt geben.

    Heidelberg, 14. Juli 2014

    Die im Entry Standard notierte Deutsche Rohstoff baut einen neuen
    Rohstoffproduzenten auf. Schwerpunkte sind Öl & Gas und sogenannte
    Hightech-Metalle wie Wolfram, Zinn und Seltenerden. Alle Projekte befinden
    sich in politisch stabilen Ländern mit hohen Umweltstandards. Das
    Geschäftsmodell gründet auf der (Wieder-) Erschließung von Vorkommen, die
    bereits in der Vergangenheit gut erkundet worden sind. Weitere
    Informationen zur Deutsche Rohstoff unter www.rohstoff.de.

    Kontakt

    Deutsche Rohstoff AG
    Dr. Thomas Gutschlag
    Tel. +49 6221 871 000
    info@rohstoff.de


    14.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Rohstoff AG
    Friedrich-Ebert-Anlage 24
    69117 Heidelberg
    Deutschland
    Telefon: 06221-87100-11
    Fax: 06221-87100-22
    E-Mail: gutschlag@rohstoff.de
    Internet: www.rohstoff.de
    ISIN: DE000A0XYG76, DE000A1R07G4,
    WKN: A0XYG7, A1R07G
    Indizes: Entry Standard (Performance TOP 30)
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Frankfurt in
    Open Market (Entry Standard)

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