Rhön-Klinikum
Es gibt eine Anfechtungsklage
Gegen mehrere Beschlüsse der jüngsten Hauptversammlung von Rhön-Klinikum gibt es eine Anfechtungsklage. Dabei geht es um die Verwendung des Bilanzgewinns, um den geplanten Aktienrückkauf sowie um die
Wahl von Ludwig Georg Braun zum Aufsichtsratsmitglied. Die Hauptversammlung fand am 12. Juni statt.
Das Unternehmen hält hingegen alle Beschlüsse für rechtmäßig. Man will sich gegen die Klage verteidigen.
Zudem strebt man an, dass die Kapitalherabsetzung ins Handelsregister eingetragen wird. Nur so ist der Aktienrückkauf möglich. Ob das Gericht die Eintragung vornimmt oder aussetzt, ist jedoch unklar. Das Rückkaufprogramm gilt nur im laufenden Jahr. Ansonsten werden die Mittel für die Dividende verwendet.
Das Unternehmen hält hingegen alle Beschlüsse für rechtmäßig. Man will sich gegen die Klage verteidigen.
Zudem strebt man an, dass die Kapitalherabsetzung ins Handelsregister eingetragen wird. Nur so ist der Aktienrückkauf möglich. Ob das Gericht die Eintragung vornimmt oder aussetzt, ist jedoch unklar. Das Rückkaufprogramm gilt nur im laufenden Jahr. Ansonsten werden die Mittel für die Dividende verwendet.
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