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    DGAP Zwischenmitteilung  1004  0 Kommentare IVG Immobilien AG (deutsch)

    IVG Immobilien AG: Zwischenmitteilung 1. Quartal 2013/2014 (01.11.2013 - 31.01.2014)

    IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

    30.07.2014 10:54

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im

    1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014 insbesondere durch die Eröffnung

    des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 01.11.2013

    als wesentliches Ereignis bestimmt.

    Mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 01.11.2013 wurde dem Antrag der

    Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

    stattgegeben, so dass die weitere Restrukturierung auf der Basis eines vom

    Vorstand auszuarbeitenden Insolvenzplans erfolgen konnte. Zum Sachwalter

    wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt, der zuvor

    schon durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 21.08.2013 zum vorläufigen

    Sachwalter bestellt worden war. Zugleich begann mit Eröffnung des

    Insolvenzverfahrens ein neues Wirtschaftsjahr der Gesellschaft

    (§ 155 Abs. 2 InsO).

    Der Vorstand erarbeitete in den folgenden Monaten einen Insolvenzplan, der

    sowohl eine finanzielle als auch operative Restrukturierung der IVG

    Immobilien AG vorsieht.

    Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des

    Insolvenzplanverfahrens bildet die Umwandlung von Forderungen gegen die

    Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer

    Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity-Swap').

    Die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehene Kapitalherabsetzung

    auf Null im Rahmen des Debt-Equity-Swaps hat zur Folge, dass die

    Börsennotierung der Gesellschaft enden wird. Unabhängig hiervon hat die

    Gesellschaft nach Ende der Berichtsperiode bei der Frankfurter

    Wertpapierbörse beantragt, vom Prime Standard in den General Standard des

    dortigen regulierten Marktes zu wechseln.

    Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der

    Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sieht der Insolvenzplan keine Regelungen

    vor, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen

    Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung (§ 225

    Abs. 1 InsO) als erlassen gelten.

    Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft im Berichtszeitraum

    die operative Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und

    Kostenstruktur des Konzerns zu optimieren.

    Die operative Restrukturierung sieht neben der Aufgabe des

    Geschäftsbereiches Private Funds und einer nochmaligen Personalreduktion

    auf insgesamt 320 Mitarbeiter (FTE) auch die Ausgestaltung der IVG

    Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG

    Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und

    operativ unabhängig agierende Unternehmen vor. Die hierzu notwendigen

    Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen

    Gesellschaften wurden kurz nach Ende der Berichtsperiode abgeschlossen.

    Am 13.12.2013 fand der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung gemäß § 156

    InsO statt: Der Vorstand berichtete den Gläubigern über den Stand des

    Verfahrens, die Krisenursachen, den finanziellen und operativen Status quo

    sowie die Planungen zur Sanierung der IVG Immobilien AG. Die

    Gläubigerversammlung beschloss einstimmig die Fortführung der

    Eigenverwaltung der Gesellschaft. Im Anschluss an das zum 31.01.2014

    abgelaufene erste Quartal 2013/2014 wurde der seitens der Gesellschaft

    erarbeitete Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn zur Einsicht

    der Beteiligten niedergelegt. Anlässlich des Erörterungs- und

    Abstimmungstermins am 20.03.2014 stimmten alle Gruppen (acht

    Gläubigergruppen sowie die Gruppe der Aktionäre) dem Insolvenzplan mit den

    erforderlichen Mehrheiten zu. Mit Beschluss vom 13.06.2014 bestätigte das

    Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan; das Zeugnis über die Rechtskraft des

    Beschlusses wurde am 15.07.2014 erteilt.

    Mit Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung eines Massekredits

    Mitte Dezember 2013 konnte des Weiteren die Finanzierung der geplanten

    weiteren Restrukturierungsmaßnahmen, des Insolvenzverfahrens sowie der

    operativen Geschäftstätigkeit bis zum geplanten Ende des

    Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Tochtergesellschaften, welche in

    eigenen Finanzierungen oder durch Finanzierungen der IVG Immobilien AG von

    den Auswirkungen der Insolvenz in Form von Kündigungsgründen betroffen

    waren, konnten in Form von Nichtverwertungsvereinbarungen und

    Stillhaltevereinbarungen einen Eingriff in ihr Vermögen verhindern und ihre

    Finanzierungen aufrecht erhalten.

    So wurde am 22.11.2013 eine Stillhaltevereinbarung zwischen der IVG

    Immobilien AG und 14 Objektgesellschaften des sogenannten

    'Pegasus-Portfolios' für die am 31.10.2013 endfällige Pegasus-Finanzierung

    vereinbart. Mit diversen Verlängerungen gilt diese Vereinbarung bis

    30.09.2014.

    Die Standstill-Vereinbarung mit den Banken des sogenannten 'Core

    Portfolios' gilt nach diversen Verlängerungen ebenfalls bis 30.09.2014.

    Beide Finanzierungen sollen im September 2014 abgelöst werden.

    Für die am 31.12.2013 ausgelaufene Finanzierung für THE SQUAIRE wurde mit

    Vereinbarungen vom 10./17.01.2014 und 23.07.2014/28.07.2014 eine

    Stillhaltevereinbarung bis 30.09.2014 vereinbart.

    Die Stundung der Finanzierung von THE SQUAIRE Parking wurde vom 31.12.2013

    unter der Bedingung von Teiltilgungen in Form von zwei aufeinander

    folgenden Vereinbarungen auf den 30.09.2014 verlängert.

    Darüber hinaus konnte am 30./31.01.2014 bei einer Objektfinanzierung der

    IVG Immobilien AG ein zweistelliger Millionenbetrag durch den Verkauf des

    Objektes 'Implerstrasse' getilgt werden.

    Im Geschäftsbereich IVG Caverns führte die Nachverhandlung eines

    Gesamtmietvertrages zu einer Reduzierung der für diesen Mieter geplanten

    Kavernen von sechs auf drei Kavernen. Hiervon wurde bereits eine Kaverne im

    Jahr 2013 übergeben, die Übergabe von zwei weiteren Kavernen ist nunmehr

    für das Jahr 2017 vorgesehen; die geplante Übergabe von drei weiteren

    Kavernen im Jahr 2016/2017 entfällt. Der Ausfall der Vermietung und

    Fertigstellung dieser drei Kavernen hat entsprechend negative Auswirkungen

    auf die zukünftige Ertragslage der IVG Caverns GmbH in den Jahren 2016 und

    2017.

    Darüber hinaus war der Berichtszeitraum im operativen Geschäft sowie im

    gesamtwirtschaftlichen Kontext von Stabilität geprägt.

    Bonn, 30. Juli 2014

    Der Vorstand

    30.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: IVG Immobilien AG

    Zanderstr. 5-7

    53177 Bonn

    Deutschland

    Internet: www.ivg.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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