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Neue Zeitrechnung beginnt
Ab heute wird der Anlegerschutz etwas größer als zuvor geschrieben. Ab dem 1. August ändert sich einiges für Finanzberater. Das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente („Honoraranlageberatungsgesetz“) ist in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat damit Regeln aufgestellt, um neben der provisionsbasierten Beratung, mit der Honorarberatung eine Alternative einzuführen. Nun kann der Anleger mit den Füßen abstimmen, ob er lieber die versteckten Provisionen bezahlt oder unabhängig von Provisionsüberlegungen beraten werden will. Auf den ersten Blick mag die Honorarberatung vielleicht teuer erscheinen. Pro Stunde dürften die Berater etwa 150 Euro aufrufen. Aber wer nachrechnet, kommt schnell darauf, dass dies nicht zu viel ist.
Denn wenn man einmal nachrechnet, was man an Provisionen bezahlt, ist dies im Rahmen. Bei einer Anlagesumme von 10 000 Euro und einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent sind dies bereits 500 Euro. Rechnet man noch die laufenden Bestandsprovisionen hinzu, wird die Rechnung noch eindeutiger. Je nach Fondsgesellschaft und Produkt liegt der jährliche Kickback etwa zwischen 0,2 und einem Prozent. Also kommen pro Jahr noch einmal zwischen 20 und 100 Euro zusammen. Neu ist ab heute auch, dass bei einer Provisionsberatung dem Kunden sämtliche Vertriebsprovisionen offengelegt werden müssen, egal ob es sich um Rückvergütungen oder Innenprovisionen handelt.
Anleger sollten also genau hinschauen, wie hoch die Kostenbelastung ist, oder gleich auf kostengünstige ETFs setzen. Hier gibt es auf Produktebene keine Bestandsprovisionen.
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