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    Geldwäsche  4605  0 Kommentare So einfach und offensichtlich, doch wieso fallen immer wieder Leute auf die Masche rein?

    Neulich hatte ich mal wieder E-Mail-Post von einem Anwalt aus einem afrikanischen Land, der um Unterstützung beim Transfer einer nicht unerheblichen Geldsumme bat. Als Dank lockten 40 Prozent des Millionenbetrags. So oder ähnlich werden E-Mail-Empfänger täglich in Versuchung geführt. Das Ziel: Die Inhaber von Bankkonten als Finanzagenten für die Geldwäsche zu gewinnen.

    Es geht aber auch anders: So entdecken Sie zum Beispiel eines Tages auf Ihrem Kontoauszug ein hübsches Sümmchen, das Sie nicht zuordnen können. Aber zu früh gefreut. Ein vermeintlicher Geschäftsmann meldet sich und bittet Sie, das versehentlich fehlgeleitete Geld zur überweisen. Das Geld solle aber nicht auf das Ursprungskonto, sondern auf ein anderes – das vermeintlich richtige Auslandskonto –  oder noch besser gleich als Bargeldversand weitergeleitet werden. Als Entschädigung für die Mühe können Sie ein Teil des Geldes behalten. Klingt gut? Sie sollten noch einmal darüber nachdenken. Denn mit diesem Schritt hätten Sie sich strafbar gemacht und könnten auch zivilrechtlich belangt werden. Denn: Das Geld stammt zumeist von Konten ausgespähter Phishing-Opfer. (Lesen Sie auch: Tipps wie Sie sich vor Daten-Phishing schützen können)

    Der Bankenverband rät: Hinterfragen Sie unerwartete Gutschriften und melden Sie diese Ihrer Bank. Überweisen Sie fehlgeleitetes Geld nie nach Aufforderung ins Ausland, sondern zurück auf das Ursprungskonto. So sind Sie auf der sicheren Seite.

    Aber nicht nur Finanzagenten sind gefragt, auch Warenagenten stehen bei Betrügern hoch im Kurs. Diese werden unter anderem durch Zeitungs- bzw. Onlineanzeigen angeworben, um hochwertige Produkte oft aus Onlineshops entgegenzunehmen. Die Ware soll dann zumeist an anonyme Paketautomaten weitergeleitet werden. Klingt einfach? Nun: Die Waren wurden zumeist mit ergaunertem Geld erworben. Auch hier machen sich die Warenagenten strafbar.

    Sie vermieten eine Ferienimmobilie? Auch wenn das nicht ganz so offensichtlich ist wie die oben geschilderten Wege, gilt auch hier: Augen auf! Zumindest, wenn ein vermeintlicher Gast eine Anzahlung leistet, die Buchung der Ferienimmobilie aber storniert und um Überweisung auf ein anderes Konto als das Ursprungskonto bittet. Schon sitzen Sie in der Geldwäscher-Falle, warnt der Bankenverband.

    Geldwäsche macht auch vor Liebeshungrigen im Internet nicht halt. Nach einigem Chit-Chat soll das erste Treffen der oder des Angebeteten stattfinden. Wäre da nicht die lange Distanz, die es zu überbrücken gilt. Wenn Sie Geld für das Flugticket überweisen und sich die Chat-Partner dann nicht mehr melden, haben Sie nur Lehrgeld gezahlt. Wird aber Ihnen selbst Geld überwiesen mit der Bitte um Weiterleitung an Andere, dann geht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit rechten Dingen zu und das Geld stammt von einem ausgespähten Konto.

    Alles Quatsch, das hat mit mir nichts zu tun? Dann ist gut. Allerdings würden die Inserate, E-Mails etc. sofort aufhören, wären sie nicht so erfolgreich.





    wallstreetONLINE Redaktion
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    Geldwäsche So einfach und offensichtlich, doch wieso fallen immer wieder Leute auf die Masche rein? Neulich hatte ich mal wieder E-Mail-Post von einem Anwalt aus einem afrikanischen Land, der um Unterstützung beim Transfer einer nicht unerheblichen Geldsumme bat. Als Dank lockten 40 Prozent des Millionenbetrags.Doch das ist nicht die einzige Masche. Zu einfach? Doch wieso funktioniert das so gut?

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