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    DGAP-Adhoc  389  0 Kommentare SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND S.A. beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 100 Millionen - Seite 2


    Wandelschuldverschreibungen werden von der SAF-HOLLAND S.A. voraussichtlich
    am oder um den 12. September 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran
    zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen
    werden. Die SAF-HOLLAND S.A. wird das Recht haben, die
    Wandelschuldverschreibungen ab dem 27. September 2018 zurückzuzahlen,
    sofern der Börsenkurs der SAF-HOLLAND S.A.-Aktie über einen bestimmten
    Zeitraum hinweg 130% des dann jeweils geltenden Wandlungspreises
    übersteigt.

    SAF-HOLLAND S.A. beabsichtigt, den Erlös aus der Begebung der
    Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung von bestehenden
    Finanzverbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

    Die SAF-HOLLAND S.A. hat sich verpflichtet, während eines Zeitraums von 90
    Tagen nach der Begebung der Wandelschuldverschreibungen keine neuen Aktien
    oder in Aktien wandelbare Wertpapiere auszugeben oder ähnliche
    Transaktionen durchzuführen (Lock-up).

    Citigroup Global Markets Limited und Commerzbank Aktiengesellschaft
    begleiten die Transaktion als Joint Bookrunners. IKB Deutsche Industriebank AG /> AG ist als Co-Lead Manager und Berater tätig.

    WICHTIGE INFORMATIONEN:

    Diese Ad-hoc-Mitteilung ist nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in
    den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und
    Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern
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    Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung
    solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze
    solcher Länder darstellen.

    Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von
    Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
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    irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren
    Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
    Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der
    Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der Wandlung zu liefernden
    Aktien der SAF-HOLLAND S.A.) dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
    ohne Registrierung oder ohne Vorliegen einer Ausnahme vom
    Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
    in zuletzt geänderter Fassung weder verkauft noch angeboten werden.
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    DGAP-Adhoc SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND S.A. beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 100 Millionen - Seite 2 SAF-HOLLAND S.A. / Schlagwort(e): Anleiheemission 05.09.2014 08:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …

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