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    WDH/Urteil zu Kundenbindung  307  0 Kommentare Firmen haben große Freiheiten

    (Wochentag im letzten Satz korrgiert und mehrere Tippfehler beseitigt.)

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az.: X ZR 79/13)

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    Das Gericht gab der Lufthansa AG recht. Diese war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm "Miles & More" der Lufthansa teilgenommen hatte.

    Das Unternehmen hatte ihm 2011 gekündigt und den Vielfliegerstatus entzogen. Der Grund: Der Kunde hatte Bonusmeilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anderen gebucht. Eine solche Übertragung ist nach den Teilnahmebedingungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.

    Der Kunde klagte. Er wandte sich auch dagegen, dass die erwirtschafteten Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa aber "Art und Umfang der Leistung", die sie ihren Kunden für deren Treue versprechen, selber bestimmen, hieß es am Mittwoch./din/DP/he




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    WDH/Urteil zu Kundenbindung Firmen haben große Freiheiten Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az.: X ZR 79/13) …

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